Berufsgenossenschaft Rente wegen Behinderung
Hallo,
kann ich die BG Rente beantragen, wenn ich eine Behinderung von 30% habe? Bin Facharbeiter in der Industrie, Behinderung kommt überwiegend durch die Arbeit.
Danke schonmal für Antworten.
5 Antworten
Eine BG Rente bekommst du nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. 30 % (und auch eine mögliche "Aufstockung" durch einen Gleichstellungsantrag auf 50 %) reicht nicht.
Das ist ein langer Weg, soviel kann ich dir schon mal sagen. Wenn Du in einer größeren Firma bist und ihr einen Betriebsrat habt, dann ist da auch ein/e Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung, an den/die wendest du dich am Besten. Dann muss ein Antrag gestellt werden, du musst sicher noch einige Arztbesuche machen und dann der ganze Papierkram mit der Rentenkasse. Ein Amtsarzt muss feststellen, ob es tatsächlich von der Arbeit kommt, wenn da nur kleine Dinge sind, die es auch sein können, dann wird das nicht durchgehen. Die werden erst mal sagen ein GdB von 30% ist noch im Rahmen des Weiterarbeitens... Trotzdem viel Erfolg :-)
Aber theoretisch wenn alles durchgeht und es klappt kann man auch weiter arbeiten oder nicht? Und diese Rente wird dann doch bis zum Tod fortgezahlt?
Nur wenn Du Deine Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bekommen hast, dann hast Du Anspruch auf eine Rente von der BG.
Nur wenn ein Dauerschaden durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit entstanden ist, hast du eine Chance auf eine BG-Rente.
Ein Behinderungsgrad hat damit nur am Rande zu tun.