Wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft mit angerechnet
Wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft (auf unbestimmte Zeit) auf folgende Leistungen angerechnet?
Wohngeld,
Kinderzuschlag und
Landeserziehungsgeld
Ich konnte zu diesem Thema nichts aussagekräftiges im Netz finden. Im Gesetz stand, Einkommen nach § 22 Einkommenssteuergesetz wird angerechnet. Aber handelt es sich bei der Unfallrente der BG um Einkommen nach § 22 EStG? Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
3 Antworten
Die Unfallrente wird beim Wohngeld auf jeden Fall angerechnet. Hier gibt es den § 14 Abs. 2 WoGG in dem all diejenigen steuerfreien Einkünfte aufgelistet sind, die zusätzlich zur Summe der positiven Einkünfte nach EStG zu berücksichtigen sind.
Bei den anderen beiden Einkünften kenn ich mich nicht so aus.
Hallo, Astroprofiler hat defenitiv Recht, das Unfallgeld ist auch nicht anzugeben beim Lohnsteuerjahresausgleich ;-)!!! LG
Aber was denn nun, Adtrphiler sagte, Unfallrente wird angerechnet, da regelmäßiges Einkommen. Du Phantomhani sagst, dass die Unfallrente beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht angegeben wir, also doch kein Einkommen im sinne von § 22 EStG ist, oder verstehe ich das jetzt falsch
Ja das wird mit angerechnet, eigentlich wird sämtliches " Einkommen" mit angerechnet
§ hier § 22 EStG., verstehen sich immer als Richtlinien
Aber bei der Unfallrente handelt es sich doch eigentlich gar nicht um Einkommen im Sinne von § 22 EStG.
Wenn regelmäßige Zahlungen erfolgen schon, nur bei einer einmaligen Zahlung, (Entschädigung) wird sie nicht als Einkommen betrachtet.
Aber bei der Unfallrente handelt es sich doch eigentlich gar nicht um Einkommen im Sinne von § 22 EStG.
Ist es nicht wie bei der Kriegsopferfürsorge? Das Geld wird doch auch nicht mit angerechnet.