Rente: Arbeitgeber im Osten, Zweitstelle im Westen?

4 Antworten

Der aktuelle Rentenwert OST (30,69 €) ist noch immer niedriger als der WEST (32,03 €), d.h. die erarbeiteten Entgeltpunkte werden unterschiedlich bewertet.

Allerdings werden die Entgelte OST noch immer mit einem Umrechnungsfaktor aufgewertet (2018 = 1,1248).

In deinem Fall ist es für dich sogar günstiger, nach OST-Recht abgerechnet zu werden, denn dein Gehalt wird mit dem Faktor aufgewertet und bis du in Rente gehst, ist der aktuelle Rentenwert einheitlich.

Die Angleichung OST/WEST erfolgt bis 2025 in mehreren Schritten. Dann ist der ARW einheitlich und der Umrechnungsfaktor OST fällt weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Je nachdem ob du im Westen oder Osten arbeitest. Der Firmensitz spielt dabei keine Rolle.

Je nachdem werden deine Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert West oder Ost berechnet.

Hast du 3 Jahre im Osten gearbeitet, werden diese Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung mit dem Rentenwert Ost berechnet und umgekehrt.

Auch werden die Ostentgelte mit einem Faktor den ich jetzt nicht auswendig kenne Hochgerechnet, da man annimmt das im Osten das Gehalt geringer ist.

Richtig. Davon profitieren vor allem diejenigen, die in den neuen Bundesländern mit 100% "Westgehalt" arbeiten.

Dir ist schon klar, dass wie keinen „Osten“ und „Westen“ mehr haben.
Die Rente ist Angelegenheit des Bundes, nicht der Länder.

Es gibt leider nach fast 30 Jahren deutscher Einheit noch immer unterschiedliche aktuelle Rentenwerte, die die Höhe der Rente bestimme (ARW Ost = 30,69 €; ARW West = 32,03 €). Erst 2025 werden die Werte angeglichen sein.

@okieh56

Oh doch, im Rentenversicherungsrecht gibt es sehr wohl noch die Ost-West-Unterschiede. Okieh56 hat das hier gut erklärt. Der Kommentar sollte an Lord 2k14 gehen.

Normalerweise kommt es darauf an was man einbezahlt hat.

Nein. Entscheidend ist das beitragspflichtige Entgelt, nicht der Beitrag.

Ein weiterer Faktor ist der aktuelle Rentenwert, und der ist in OST und WEST noch immer unterschiedlich.