Renovierungspflichten bei Auszug nach 40 Jahren?

12 Antworten

Ich denke wohl, das nach 40 Jahren Miete, nicht verlagt werden kann, dass man alles saniert. Egal ob die Mutter renoviert hat, oder nicht. Nach virzig Jahren muss alles neu gemacht werden. Angefangen von dwn Lichtleitungen über die Wasserrohre und alle swas noch anfällt. Der Fussboden die Wände. Alles muss erneueret werdwn. Also spreche mit der Hausverwaltung u dbringe solche Dinge an. Ausserdem ist das ein Sonderfall, wegen Krankheit und da gibt es bestimmt die Befreiung von der dreimontlichen Kündigung. Sprech doch bei einem Anwalt vo, wenn alles nichts nützt.

war erst letztens im Fernseh mal erwähnt, dass man nicht immer renovieren muss, wenn kein Grund dazu besteht. (z.B. nach kurzer Miete). In diesem Fall aber würde ich schon sagen, renovieren ist pflicht ,außer im Mietvertrag steht was anderes.

Die drei Monate Kündigungsfrist sind korrekt. Das setzt allerdings voraus, dass Deine Mutter die Miete bezahlen kann. Kinder müssen nicht in Forderungen gegen die Eltern eintreten, insbesondere dann nicht, wenn diese noch leben und die Kinder haben keine Bürgschaft übernommen. Also hier zuerst mal einen Anwalt oder Mieterverein aufsuchen und gegenüber der HJV keine Erklärungen abgeben. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3.3. bei der Hausverwaltung (HV) und wenn bekannt beim VM sein.

Renovierungen schulden die Kinder nicht. Ihr könnt hier zwar ausräumen, aber renovieren müsst ihr nicht. Nehmt Rechtshilfe in Anspruch, hier lohnt es sich wirklich.

Rauskommen wirst da nicht,gehe einfach mal zum Grundsicherungsamt,vieleicht können die dir helfen.Ich weis,das es das in Berlin gibt das das Grundsicherungsamt die Renovierungskosten für ältere und kranke Menschen übernimmt die haben auch Malerfirmen die 1€ Jobber beschäftigen die das dann machen.Die Kosten trägt voll und ganz das Grundsicherungsamt(früher Sozialamt).Versuch das mal in deiner Stadt vieleicht hast Glück und die übernehemen das.

Erst einmal: Mietvertrag prüfen lassen, ob die dort enthaltenen Renovierungsklauseln überhauüt noch gültig sind! Dann: DU musst gar nix renovieren, denn DU bist nicht der im Vertrag genannte Mieter! Du wickelst nur im Auftrag die Wohnungsauflösung ab.DIR kann demzufolge auch nichts in Rechnung gestellt werden. Das solltest du freundlich, aber deutlich der HV sagen. Auch was die Kündigungsfrist angeht und die dann ausstehende Miete, müssen die sich an ihren Vetragspartner halten... und das ist nunmal deine Mutter! Auch das sage der HV unmissverständlich. Es reicht ja wohl, wenn du die Wohnung ausräumst und der HV so deutlich Kosten sparst für die Räumung.