Reklamation einer Couch

2 Antworten

Plädiere auf ganz normalen Gebrauch. Also kein rumtollen oä. Natürlich gibt es immer Abnutzungserscheinungen. Aber nach deiner Schilderung gehe ich auch von einem echten Mangel aus, wenn man das Gefühl des Herunterrollens hat. Und wenn die Federn jetzt schon spürbar sind, ist der Garantiefall wirklich nicht fern. Also, ein Roller-Vertreter kommt ins Haus und schaut sich das an. Sei nett, trete bestimmt, aber nicht wütig angriffslustig fordernd auf.

Du musst dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf der Couch bestanden hat. Dann muss der Händler den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Couch liefern. Kannst du NICHT beweisen, dass die Couch bei Kauf mangelhaft war kannst du nur auf Kulanz des Händlers hoffen.