Reisegewerbe - nötig für CD-Verkauf in Fussgängerzoen?

2 Antworten

Die Reisegewerbekarte brauchst du, wenn du an verschiedenen Plätzen (z.B. auf der Straße) deine CD´s verkaufen willst. Natürlich brauchst du immer auch das OK des jeweiligen Grundstückseigentümers. Wenn das O-Amt dir die Straßenlandsondernutzungserlaubnis versagt, hilft dir natürlich auch die Reisegewerbekarte nichts. Aber die brauchst du immer, wenn du die Teile nicht im Laden oder von zu hause aus vertreiben willst.

Ladenpassagen haben Betreiber (die das Hausrecht haben) ... die muss man erst um Erlaubnis fragen

auf der Straße ist es gewerblicher Verkauf (ohne festen Laden = stehendes Gewerbe) also braucht man eine Reisegewerbekarte - außerdem ist der Verakuf auf der Straße eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums


am einfachsten ist es Straßenmusiker (auch eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums) die eigenen Cds zu verkaufen .. dan ist der Verkauf der eigenen CD Annex zur künstlerischen Darbietung und man braucht keine Reisegewerbekarte