Reisegewerbe / Kleingewerbe Freibetrag?

2 Antworten

Alles falsch.

Die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG betrifft einzig die Umsatzsteuer.

Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €( NICHT Gewinn) wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Du darfst aber dann keine Umsatzsteuer beim FA geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST NICHT gesondert ausweisen.

Du kannst so viel Gewinn erwirtschaften wie du willst.

Denn diese § 19 UstG Reglung betrifft nur die Umsatzsteuer.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Übrigens: Umsatz minus Betriebskosten = Gewinn.

Und von diesem Gewinn gehen deine privaten Sozialabgaben und deine private Lohnsteuer ab.

Liegst du auch nur einen Cent über der Lohnsteuerfreigrenze, so wird dein ges. Gewinn versteuert.

Mein Tipp für dich: besuche einen Kurs für Existenzgründer und suche dir zwingend einen Steuerberater.

Denn mit deinem Wissen fährst du gegen die Wand.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung