Reinhypotätisch: Ich kaufe ein geklautes Fahrrad gehört es dann mir?

9 Antworten

Ganz rein Praktisch ist es so, es gibt den sogenannten gutgläubigen Erwerb von Diebesgut.

Das bedeutet, wenn an dem Kauf nichts Verdächtiges war. d.h. der Verkäufer das Radl nicht für 10 € vom Laster verkauft hat, um es mal überspitzt auszudrücken, bist du erst mal strafrei.

Dennoch ist es zwar dein Besitz, nicht aber dein Eigentum. Kann also der Geschädigte, sprich der dem es gemopst wurde, das Radl zurückfordern und ist auch nicht verpflicchtet, dich zu entschädigen.

Du hättest allerdings ab dem Moment einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer des Radls.

Ob man den auch durchgesetzt bekommt, das ist die zweite Frage. Übrigens, sollte der Verkäufer des Radls ebenfalls gelinkt worden sein, also das Radl von seinersseits schon gestohlen erworben haben, kann er damit deinen Schadensersatzanspruch nicht abwehren, sich aber wiederum beim Verkäufer schadfrei halten.

lg, Anna

Nein, das Fahrrad gehört nicht dir. Du musst es zurück geben und wirst weder vom Staat noch vom Eigentümer einen Euro dafür bekommen.

Den Kaufpreis musst du dir bei demjenigen zurück holen, der dir das geklaute Fahrrad verkauft hat.

By the Way: Es gibt in der deutschen Sprache kein Wort wie "Reinhypotätisch". Es gibt aber den Ausdruck "rein hypothetisch", der vermitteln soll dass man eine Hypothese aufstellt.

Erst mal ist der Verkäufer der Besitzer, nur nicht der Eigentümer.

Und dann gibt es keinen gutgläubigen Erwerb hier.

Das Rad würde dem Bestohlenen noch gehören, er könnte es von dir fordern und dein Geld müsstest du dir beim Verkäufer holen.

Es wäre also wahrscheinlich weg und du hättest Pech.

Lies dir mal den § 935 BGB ganz genau durch!

Und den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum solltest du bei Gelegenheit auch noch mal nachlesen.

Antisozialist99  23.09.2021, 22:11

Den Unterschied kennen nicht mal die meisten Erwachsenen.

RobertLiebling  23.09.2021, 22:13
@Antisozialist99

Ja, leider. Aber Juristen werden von sowas getriggert. 😅

Antisozialist99  23.09.2021, 22:15
@RobertLiebling

Ist eine beliebtge Frage in der Abschlussprüfung für Kaufleute oder im Studium auch.

Erläutern Sie den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz.

Nein - an geklauten Sachen kannst Du kein Eigentum erwerben und der Eigentümer hat das Recht auf kostenlose Herausgabe