Reifenbezogene Auflagen und Hinweise ( ABE TüV-Eintragung)

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Die Auflagen sind immer im Anhang hinter den zul Rad-Reifenkombinationen aufgeschlüsselt und leider nicht einheitlich.

I.d.R. sind die A-Auflagen die allgemeinen A01= Änderungsabnahme erforderlich, A02 heißt z.B. papiere müssen nicht korrigiert werden, A12 heißt keine Schneeketten verwendbar, Car = Caravan / Kombi ., Lim = Limousine , K-Auflagen betreffen immer Karosserie , d.h. Freigängigkeiten müssen hergestellt werden, Radabdeckungen gewährleistet werden und die T-Auflagen habne immer mit Mindest Tragfähigkeit zu tun.

Du kannst also nur in der ABE auf die entsprechende Seite blättern.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das kann auf keinen fall in der abe stehen. inder abe/eg-typgenehmigung steht genau die reifen und felgengröße also z.b. 165/70r13 auf felge 5,5 jx13 h2

Jakob, das ist ein Mißverständnis, er meint die Felgen ABE, nicht die Fahrzeug-ABE oder EG Typgenehmigung.

@TransalpTom

Nein, Das ist schon so korrekt: Auch in der Felgen-ABE stehen die Auflagen immer in Abhängigkeit der Felgen-Reifen-Kombination.

LG Bernd