Reicht provokation und beleidigung für eine ohrfeige?

7 Antworten

was würde passieren wenn ich in dieser situation mit einer anstands ohrfeige geantwortet hätte

Dann hättest du dich wegen Körperverletzung strafbar gemacht. Eine Notwehrsituation ist hier nämlich nicht im Ansatz zu erkennen. Außerdem hätte es auch sein können, dass der Jugendliche auf die losgegangen wäre, so, wie du ihn beschreibst.

PS: Du solltest deine Einstellung überdenken. Es ist nicht der "Job" eines Vaters, seinem Sohn eine Ohrfeige zu geben. Es ist überhaupt nicht der Job eines Elternteils, irgendeine Form von Gewalt- und ja, auch eine Ohrfeige ist Gewalt- gegenüber seinen Kindern anzuwenden. Gewalt in jeder Form schadet den Kinder, und zwar auch langfristig. 

Abahatchi  08.09.2017, 21:57

Mir ist aufgefallen, dasz Du "Gewalt" nur im negativen bzw. brutalen Kontext siehst. Es gibt in Deutschland eine Gewaltenteilung und die Staatsgewalt. Die findet auch Anwendung, ohne dasz jemand zusammengeschlagen werden musz. 

Genau so ist es bei Kindern. Man kann zur Erziehung durchaus walten und Gewalt anwenden, nur eben nicht körperliche Züchtigung oder Schlagen. 

Wenn ein Kind wider Erlaubnis über die Strasze rennen will, dann kann ich es am Arm packen und so fest als nötig halten, damit es nicht über die Strasze rennt. Das ist Gewalt und gute Gewalt, denn würde man es nicht wider Kindeswillen halten, würde es unter die Autos geraten. 

Auch das punktuelle Verbieten, das Ayfon "iPhone" zu benutzen, weil das Kind nicht artig war, ist ein Form von Gewalt. 

Es ist schade, dasz bei Gewalt nur noch an die brutale Form des Schlagens gedacht wird. 

Lennister  09.09.2017, 12:13
@Abahatchi

Entschuldige die Frage, aber hat das alles jetzt irgendeine rechtliche Relevanz? Ich kann nämlich keine erkennen. 

Abahatchi  09.09.2017, 13:42
@Lennister

Du hattest Dich in Deiner Antwort nicht nur auf die Ohrfeige bezogen, sondern noch geschrieben:

Gewalt in jeder Form schadet den Kinder, und zwar auch langfristig.

Anzeige oder du gibst mit der Ohrfeige ihm das Recht, dir in Notwehr die Nase zu brechen... Ja, sowas kann dann passieren.

caneford1990 
Fragesteller
 07.09.2017, 22:22

Der war mindestens nen halben kopf kleiner und hatte arme wie zahnstocher......sich vor aller öffentlichkeit von so einem hoß.enscheisser beleidigen zu lassen würde dir auch nicht gefallen ob du da auch so ruhig geblieben wärst?!  

Mooncrash  07.09.2017, 22:23
@caneford1990

Wär ich ;) Ansonsten kannst ja zurückscheissen. 

Shiranam  08.09.2017, 16:35
@caneford1990

Und muskulöse, bisschen größere Männer, die dürfen dich beleidigen? ;-)) Da wärst Du ruhig geblieben...

DerTyp durfte es also nur nicht, weil Du meinst, körperlich stärker als er zu sein...hmm

Ist ja fast, wie bei den Pavianen...

FloTheBrain  08.09.2017, 10:49

Fortwährende Beleidigungen stellen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf das Rechtsgut "Ehre" dar.

Da darf man sich körperlich wehren um diesen Angriff zu beenden.

Der beleidigende Täter hat kein Recht zur Notwehr, wenn er Verteidigungshandlungen des Opfers abbekommt.

Du hättest ihn ruhig eine schmieren können. Wenn du permanent beleidigt wirst, ist das ein Angriff auf deine Ehre. Diese Ehre kannst und darfst du schützen. Verhältnismäßig muss dass Mittel zur Abfehr des Angriffs NICHT sein, es soll lediglich das mildeste Mittel gewählt werden (GROßER Unterschied) 

Ideal wäre, Du hättest Dich amüsiert über ihn und  ihn beiseite genommen und  ermahnt.


Diese Frage ist auch in der Rechtswissenschaft umstritten. Der sichere Weg ist, Ruhe zu bewahren und sich nicht auf das gleiche Niveau hinab zu begeben. Das Problem ist auch, dass körperliche Gewalt als Antwort auf eine Beleidigung nicht unbedingt verhältnismäßig ist und daher von der Rechtsprechung nicht gern gesehen wird.

matrix1984  07.09.2017, 23:32

Soooo umstritten ist die Notwehr nicht.

Körperlicher Angriff kann sehr wohl bei einer Beleidigung rechtskonform sein. Des Weiteren hat Notwehr absolut nichts mit Verhältnismäßig zu tun.

Citoyen  08.09.2017, 12:36
@matrix1984

Es ist jedoch sehr wohl umstritten, in welchen Einzelfällen der Beleidigung die Notwehr eine Ohrfeige rechtfertigt. Es ist z.B. zweifelhaft, inwiefern eine Ohrfeige geeignet und erforderlich ist, eine Beleidigung abzuwenden. Und auch die Notwehr enthält das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Formulierung "um einen Angriff abzuwenden" bezieht sich auf einen zulässigen Zweck und die Prüfung der Erforderlichkeit findet zusammen mit der Geeignetheit ebenfalls statt. Einzig eine "Abwägung der widerstreitenden Interessen", also die Angemessenheit, findet keinen expliziten Platz, da der Gesetzgeber bei einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff die Angemessenheit einer Verteidigung grundsätzlich vermutet.

matrix1984  08.09.2017, 15:03
@Citoyen

Es ist jedoch sehr wohl umstritten, in welchen Einzelfällen der Beleidigung die Notwehr eine Ohrfeige rechtfertigt.

Ein Rechtfertigungsgrund liegt hier vor!

Es ist z.B. zweifelhaft, inwiefern eine Ohrfeige geeignet und erforderlich ist, eine Beleidigung abzuwenden

Erforderlich kann zunächst nur eine geeignete Verteidigungshandlung sein. Geeignetheit bedeutet
dabei, dass die Maßnahme grds. dazu in der Lage sein muss, den Angriff entweder ganz zu beenden
oder ihm wenigstens ein Hindernis in den Weg zu legen (Wessels/Beulke Rn. 335; SK/Günther
§ 32 Rn. 91).

Und auch die Notwehr enthält das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Das ist absolut falsch. Eine Verhältnismäßigkeitsüberprüfung findet lediglich im §34er statt, nicht aber im 32er!

Auch musst du als Opfer grundsätzlich nichts Prüfen.

Citoyen  09.09.2017, 00:19
@matrix1984

Du kannst - ohne dabei gewesen zu sein - sofort darauf schließen, dass eine Ohrfeige gerechtfertigt gewesen wäre? Natürlich kann eine Ohrfeige in Notwehr erfolgen und gerechtfertigt sein. Aber auch für die Notwehr gibt es Grenzen.

Es gibt mildere Mittel, wie z.B. sich Passanten zur Hilfe zu nehmen, um auf den Angreifer einen psychischen Druck auszuüben, oder aber die Polizei zu rufen oder derartiges anzukündigen, etc. Viele pöbelnde Personen lassen sich schon dadurch vertreiben bzw. einschüchtern, sodass man grundsätzlich von einer gleichwertigen Effektivität dieser Mittel ausgehen kann.

Sollten diese Mittel nicht greifen, dann steht der Ohrfeige oder der Ankündigung körperlicher Gewalt objektiv nichts mehr im Wege.

Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass eine Ohrfeige zu einer Eskalation führen kann und damit das Risiko unnötiger und ernsthafter körperlicher Verletzungen in sich birgt. Dies gilt es zu vermeiden.

Die Notwehr existiert nicht, um den unbedachten, unnötigen und risikobehafteten Einsatz körperlicher Gewalt zu rechtfertigen.

Weiterhin genießt auch der Beleidiger das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Ohrfeige kann zu ernsthaften, sogar irreversiblen Verletzungen führen. Derartige Verletzungen drohen bei bloßen verbalen Beleidigungen bei Weitem nicht. Dementsprechend muss § 32 StGB im Lichte des GG restriktiv ausgelegt werden, mit der Folge, dass der Beleidigte der Ohrfeige zunächst mildere Mittel vorziehen muss.

Außerdem habe ich nichts von einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit gesagt, sondern davon, dass dieses Prinzip in dieser Vorschrift durchaus zu finden ist und darauf eine Wirkung entfaltet. Dass die Notwehr von dem Verhältnismäßigkeitsprinzip absolut ausgenommen ist, ist höchst zweifelhaft. Das Verfassungsrecht durchdringt die gesamte Rechtsordnung und gewiss ist § 32 StGB ein Teil dieser. Dementsprechend muss dieses Prinzip auch auf diese Norm wirken und darf keineswegs von der Betroffenheit ausgeschlossen sein.

Lennister  14.09.2017, 13:59

Diese Frage ist auch in der Rechtswissenschaft umstritten

Falsch. Sogar dann, wenn eine Ohrfeige in dieser Situation als erforderlich angesehen wird(was aus der Fallbeschreibung meiner Auffassung nach nicht erkennbar wird): Bei einer "Anstandsohrfeige" oder einem Verlust der Beherrschung ist kein Verteidigungswille gegeben, sodass es sich nicht um Notwehr handelt.