Registrierung als Freiberufler

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unter

www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung/wann-anmelden.html

findest Du folgende Info:

"Keine Gewerbeanmeldung in Freien Berufen

Einige Berufsgruppen benötigen für ihre Selbstständigkeit keinen Gewerbeschein. Das sind in erster die sogenannten Freien Berufe und freiberufliche Tätigkeiten. Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen vor allem künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Folglich gehören Ärzte, Künstler oder Heilpraktiker diesen Freien Berufen an. Aber auch Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure oder Lotsen zählen zu diesen Berufen und brauchen kein Gewerbe anmelden. Bei den Freien Berufen braucht es zwar keinen Gewerbeschein aber in der Regel handelt es sich um Berufe, deren Ausübung eine hohe Qualifikation oder bestimmte Begabung voraussetzen."

Und jeder Steuerberater wird Dir auch noch sagen, dass Du Dir Zeit lassen kannst mit der Gewerbeanmeldung. Ich würde an Deiner Stelle erstmal anfangen, als Alleinunterhalter und Zauberkünstler zu arbeiten. Wenn Du dann Erfolg hast und auch wirklich Einnahmen reinkommen, sprichst Du mit einem Steuerberater und der wird Dir sagen, ob Du ein Gewerbe anmelden mußt oder nicht. Da ist auch so einiges zu beachten bei der Anmeldung, z.B. welche Bezeichnung des Gewerbes etc.! Wenn Du Dich gleich anmeldest, kommt als erstes das Finanzamt und will was von Dir. Also mach' langsam und spreche mit einem Steuerberater.

Ich wünsche Dir viel Erfolg. :-D

Peripher 
Fragesteller
 07.05.2010, 19:41

Super Antwort, Danke!

Willst Du freiberuflich tätig sein, oder einen Gewerbeschein beantragen?

Peripher 
Fragesteller
 07.05.2010, 17:29

Worin besteht denn der Unterschied, bzw. was wäre besser, wenn man als Zauberkünstler auftreten möchte?

Danke

Nickodemus  07.05.2010, 17:35
@Peripher

Du besorgst Dir bei der Stadtverwaltung einen Gewerbeschein und beantragst dort eine Lohnsteuerkarte. Am Ende des Jahres musst Du dann natürlich alle Einnahmen versteuern. Dazu nimmst Du dir am besten einen Steuerberater.

JoWaKu  08.05.2010, 22:12
@Nickodemus

a) Für ein Gewerbe brauch man keine Steuerkarte nur für eine Tätigkeit als Angestellter.

b) eine beratende oder künstlerische Tätigkeit (Alleinunterhalter/Zauberkünstler ) ist kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit und kann daher nicht als Gewerbe angemeldet werden.

Mit 15 Jahren bekommt er gar keinen Gewerbeschein ! Dass ginge nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes und die spielen kaum mit. Als "Künstler" müsste man sowieso kein Gewerbe anmelden.

Bin mir da nicht sicher aber habe eine Seite für Dich und falls die nicht hilft, rate ich Dir entweder beim Finanzamt anzurufen oder geh dort mal vorbei! Werden Dir auf jeden Fall Deine Fragen beantworten und weiter helfen können! Lg