Programmierer: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

1 Antwort

Das Finanzamt richtet sich dabei nicht nach Deinen Angaben. Da wird einfach nach Gesetz die Einsortierung vorgenommen.

Im Gesetz stehen namentlich aufgezählte Berufe. Wie Künstler, Anwälte, Journalisten, Ärzte usw. Dann gibt es noch die ähnlichen Berufe. Da hat man die freien Berufe dann abgearbeitet. Die Legaldefinition findet man im § 18 EStG, weil ich die Aussage stark vereinfacht habe.

Es wird vielleicht ganz wenige Ausnahmen geben, die durch die Programmierung bestimmter wissenschaftlicher Modelle und wohl auch nur wenn die Modelle eigener Forschung entspringen als Freiberufler tätig sind. Wobei sich dann vermutlich wohl niemand als Programmierer bezeichnen würde.

Die Kleinunternehmerregelung hat damit nichts zu tun. Es ist eine Einsortierung im Bereich der Umsatzsteuer. Ob da die Option zur Umsatzsteuer Sinn macht, dass sollte man mit jemandem besprechen der Ahnung davon hat. Wegen der Bindungswirkung ist eine Entscheidung auf der Basis vermutlich eher Ergebnis des Kaffeesatzlesens.

Auch die Höhe der Einkünfte interessiert bei den Einkunftsarten nicht. Erst nach mehreren Verlustjahren kann das Finanzamt anfangen die Einkünfte nicht mehr akzeptieren zu wollen. Wer wie Du von positiven Einkünften ausgeht, der hat damit erst einmal nichts zu tun.

Der Gewerbeschein ist eine kommunale Angelegenheit. Der Begriff zum Steuerrecht ist gleich, aber die Beschreibung ist nicht identisch. Es ist also durchaus nicht unüblich, dass jemand Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat, allerdings der Kontrolle nicht unterliegt. Das sind Leute, die früher ein Gewerbe hatten und später z.B. das Ladenlokal an ihren Nachfolger vermieten. Gibt natürlich noch andere, allerdings für Dich mit Sicherheit erst einmal nur verwirrend und nicht erhellend.

Stadt anrufen und fragen. Ist am Einfachsten. Gewerbeanmeldungen sind in der Regel in den Formularsammlungen auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden zum Download hinterlegt. Die Anmeldegebühr beträgt so etwa 30 Euro.

Erkundige Dich aber ruhig mal bei der IHK, was die mit dem Beitrag veranstalten - in einem solchen Fall wie bei Dir. In der Regel gibt es Freistellungen, aber jede Kammer hat die eigene Hoheit über die Mitgliedsbeiträge.

Viel Erfolg bei den vorbereitenden Tätigkeiten und noch viel mehr bei der Suche nach Auftraggebern.