Spreadshit Shop - Freiberufler oder doch Gewerbeanmeldung nötig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Ein Shop ist niemals eine freiberufliche Tätigkeit.
  2. Wenn ihr mit dem Shop Gewinne erzielen wollt, egal wie viel und egal ob es klappt, dann wäre es als Gewerbe anzumelden, denn das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreigrenzen.
  3. Wenn ihr das aber nur als Hobby mit Einnahmen zur Kostendeckung macht, dann braucht ihr es nicht anmelden. Bewart aber alle Belege gut auf, um bei einem möglichen Streit (Abmahnversuch oder Anfragen vom Gewerbe- oder Finanzamt) vorbereitet zu sein. Ein Shop macht schließlich meist einen gewerbsmäßigen Eindruck.

Schöne klare Antwort (DH). Der Begriff "Kostendeckung" war mir nicht mehr eingefallen.

Anzumelden wäre ein Gewerbe also, sobald die Einnahmen höher sind als der finanzielle Einsatz. Also schon bei dem ersten Euro Gewinn.

Neben den Material kosten sind aber diverse andere Kosten noch anrechenbar, so daß bei den erwarteten 20,- € wohl kaum davon auszugehen ist.

Aber selbst wenn sich ein Gewinn abzeichnet und das Gewerbe angemeldet ist heisst das nicht, daß nun hohe Steuerabgaben zu erwarten sind, denn es gibt einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,- € per Anno (Einnahmen abzüglich Kosten). Und die wollen auch erst einmal erwirtschaftet werden ;)

Weitere Infos dazu erteilt gern auch das örtliche Finanzamt - einfach mal einen Termin vereinbaren und unverbindlich alle fragen stellen, die sich dazu angesammelt haben.

@DieRaumagentur

Nunja Photoshop CS6 hat mich viel Geld gekostet.. Die müssen erstmal gedeckt werden!?

@DieRaumagentur
daß nun hohe Steuerabgaben zu erwarten sind, denn es gibt einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,- € per Anno

Die Gewerbesteuer ist das Letzte was anfällt. Vorher musst du schon Einkommensteuer zahlen (ab einem Gewinn von 8.354 €) und Umsatzsteuer erheben und abführen (ab einem Umsatz von 17.500 €).

Weitere Infos dazu erteilt gern auch das örtliche Finanzamt

Wenn es um Fragen des Gewerberechts geht, sollte man sich vom Gewerbeamt und nicht vom Finanzamt beraten lassen !

Gut also machen wir das wie du bei Punkt 3 beschrieben hast :) Es wird uns auch wohl kaum jemand wegen 5€ den Kopf abreisen oder!? :D

Hallo JoKri9898,

die Höhe der voraussichtlichen Einnahmen lässt eher darauf schliessen, daß es sich hier um Liebhaberei handelt und keine gewerbsmäßige Einnahmequelle. Daher ist auch keine Anmeldung nötig.

Das bedeutet aber auch, daß es nur über entrechtende Plattformen im Web zu vertreiben ist, auf denen Privatverkäufe getätigt werden dürfen. Selbstverständlich wird auch keine Umsatzsteuer erhoben werden dürfen.

Wenn aber Gewinne aus Handel erzielt werden, die einem regelmäßigen Einkommen gleichkommen, dann handelt es sich hier um Warenhandel, und dieser ist natürlich als Gewerbe zu behandeln. Dann wird auch die Umsatzsteuer ausgewiesen und neben der Einkommenssteuer wird auch die Gewerbesteuer fällig.

Dabei ist es egal, ob es ein Neben- ist oder Hauptgewerbe. Das Status "Freiberufler" ist wenigen Tätigkeiten vorbehalten, von denen alle eines gemeinsam haben: es handelt sich um Einnahmen aus geistiger Tätigkeit ohne gezielten Warenumsatz (Anwälte, Ärzte, Architekten, Grafiker, Künstler, …)

Also soll er erst einmal rein privat starten um zu testen, ob es Potential hat, eine Einnahmequelle zu werden, dann kannst er immer noch ein Gewerbe daraus wachsen lassen und es als solches anmelden.

ob es ein Neben- ist oder Hauptgewerbe

Solch eine Unterscheidung gibt es im Gewerberecht gar nicht.

@Geochelone

...daher meine Anmerkung, daß es eher Liebhaberei ist - dann wer sein Gewerbe ohne erkennbare Gewinnabsicht führt, dem kann das Gewerbe von Amtswegen sogar wegen "Liebhaberei" geschlossen werden - Die Formulierung habe ich lediglich in Anlehnung an die Fragestellung verwendet und um den Punkt ergänzt, daß es in jedem Fall ein Gewerbe ist und keine Freiberufliche Tätigkeit. Aber grundsätzlich hast du natürlich recht.

@DieRaumagentur
kann das Gewerbe von Amtswegen sogar wegen "Liebhaberei" geschlossen werden

Nein, so etwas sieht die GewO nicht vor. Eine Gewerbeuntersagung bzw. eine Abmeldung von Amts wegen kann nur das Gewerbeamt vornehmen. Und das Finanzamt, das eine Geltendmachung von Ausgaben als Betriebskosten wegen Liebhaberei ablehnt, kann kein Gewerbe schließen.

Ab wann ist denn eine Anmeldung ca. nötig? Wieviel Gewinn sollte es dafür im Monat sein ca.?

Spreadshit Shop

Ich bezweifele irgendwie, das Hemden mit Fäkalienmotiv en vogue sind.