Registrieren als Selbständiger für einmalige Auftragsarbeit?

3 Antworten

Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?

Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).
Obwohl zusammenveranlagte Ehegatten ihre Nebeneinkünfte addieren müssen, gelten die o. g. Grenzen von 410€/820€ sowohl für Alleinstehende als auch für – zusammenveranlagte – Ehepaare. Sie verdoppeln sich nicht.
Es handelt sich bei den € 410 € um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h.: Bei Überschreitung Besteuerung des gesamten Gewinns.

Näheres findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einmaligkeit ist kein Gewerbe. Da kann man eine Privatrechnung schicken. Davon unabhängig muss man aber eventuell Steuern bezahlen. Freelancer ist ein verwässert er Begriff. Als Freelancer oder ähnliches kann man sich nicht registrieren lassen.

Dazu habe ich gefunden: https://www.finanzfrage.net/frage/steuern-zahlen-bei-einmaliger-taetigkeit

Wenn es einmalig ist und es dabei dann auch bleibt, ist es kein Gewerbe, die Definition passt nicht.

PeteriusPrimus 
Fragesteller
 22.04.2021, 15:43

Super, vielen Dank! Leider war ich mit den Gedanken gerade woanders und mir kam gar nicht in den Sinn , erstmal die Suche zu bemühen da die Frage wahrscheinlich schon viele hatten :'D

Nächstesmal suche ich zuerst, versprochen :D