Freiberuflich arbeiten als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung?

2 Antworten

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§ 18 EStG.

Der Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist weder wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erziehend tätig.

Ergo: Gewerbe

Ich hatte zwischenzeitlich immer mal wieder gelesen, dass ein Informatiker wohl eine ingenieurähnliche Tätigkeit ausübt. Grade bezogen auf Softwareentwicklung soll das wohl so sein.

Andere Quellen sagen allerdings, dass das nur mit Hochschulabschluss zutreffend sein soll.

Erkenne aber nicht den Unterschied zwischen einen gelernten Entwickler und einem studierten Entwickler außer, dass der gelernte in der Regel sogar bessere Arbeit abliefert. Im Studium lernt man ja auch nicht primär Programmieren.

Und selbst wenn die das dann können, machen die auch nichts anderes, als ein gelernter Entwickler.

Warum wird denn also dabei unterschieden? :-/

@SvenMono

Weils eben drauf ankommt, was tatsächlich gemacht wird. Programmiert da jemand nach Auftrag dann ist das mit Sicherheit nix künstlerisches.

@SvenMono

Erkenne aber nicht den Unterschied zwischen einen gelernten Entwickler und einem studierten Entwickler außer, dass der gelernte in der Regel sogar bessere Arbeit abliefert. Im Studium lernt man ja auch nicht primär Programmieren.

Dass du den Unterschied nicht kennst, spricht nicht gerade für dich, denn:

Anwendungsentwicklung ist weit mehr als nur Programmierung. Es geht dort ja vor allem auch um Requirements Enginieering, das Erstellen, Spezifizieren und Durchsetzen tragfähiger Konzepte für die Architektur der Anwendung sowie End-to-End-Test und Testmanagement. 

Programme zu schreiben bedeutet einfach nur das Umsetzen solcher Konzepte in eine Programmiersprache. 

Faustregel: Nur etwa 15% aller notwendigen Software-Entwicklungs-Arbeit entfallen auf Codierung (d.h. das Schreiben von Programmen). Viele Programmierer beherrschen leider nicht mehr als nur eben das.

@SvenMono

In dem Link von grtgrt steht ein schöner Satz dazu:

In Ihrer Argumentation sollten Sie auch darauf eingehen, inwieweit Sie die Kennzeichen des Freien Berufs erfüllen. Sie sollten es auf jeden Fall nicht emotional, sondern steuerrechtlich argumentieren.

Das Steuerrecht ist ausschlaggebend, nicht eine "gefühlte Gerechtigkeit".

@grtgrt

Mir ist durchaus bewusst, dass die Arbeit als Anwendungsentwickler wesentlich mehr beinhaltet, als nur stupide Code zu schreiben.

Aber genau das ist sogar der ausschlaggebende Punkt zu sagen, dass es sich dabei durchaus um eine ingenieurähnliche Tätigkeit handelt.

Man ist sowohl beratend tätig (Konzepterstellung), als auch für die Planung/ Architektur und die Umsetzung. Die anschließende Qualitätssicherung ist natürlich ebenso notwendig. Zwischendrin gibt es ebenso noch weitere kleinere Teilschritte.

Laut Engineering-Definition
befassen sich die Ingenieurwissenschaften mit der speziellen
Technologie, welche die Forschung, technische Entwicklung, Konstruktion
und Produktionstechnik beinhaltet. Die Grundlage dafür bilden
naturwissenschaftliche Erkenntnisse, die häufig anwendungsorientiert
erforscht sowie praktisch angewandt werden. 

Quelle: https://www.absolventa.de/jobs/channel/ingenieure/thema/was-macht-ein-ingenieur

Projizieren wir dies nun mal grundlegend auf meine Tätigkeiten, ist zumindest eine deutliche Ähnlichkeit gegeben. Die mathematischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, werden ja auch zum Beispiel anwendungsorientiert zum Erstellen von Algorithmen verwendet ("praktisch angewandt").

Ziel ist es überwiegend komplexere Anwendungen zu entwickeln.

Erklärt es mit mal bitte, womit ich mich da genau vertue....

Es hat hier grundlegend ja wenig mit der emotionalen, als mehr mit der logisch denkenden Sicht zutun.

@SvenMono

Erklärt es mit mal bitte, womit ich mich da genau vertue....

Du machst Auftragsarbeiten nach Vorgaben und lieferst keine schöpferische Arbeit ab.