Rechtsstreit Kündigung?

6 Antworten

Ihr könnt nicht fordern, dass die Tagesmutter fristlos kündigt! Wenn die nicht freiwillig kündigt, dann tut ihr das einfach! Macht ja auch keinen Unterschied, wenn es nachvollziehbare Gründe zur fristlosen Kündigung gibt und sie das Kind ohnehin nicht mehr betreuen möchte

Drollige Frage und drollige Rechtsauffassung.

Wenn ihr mit der Dienstleistung eurer Vertragspartnerin nicht zufrieden seid, ist es an euch, den Vertrag zu kündigen. Unter Umständen liegen sogar Gründe vor, das fristlos zu tun - "ist nicht bereit unser Kind zu betreuen" klingt zumindest so, als würde die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht.

Natürlich habt ihr keinerlei Anspruch darauf, dass die Tagesmutter von sich aus kündigt. Wenn ihr die Kündigung aussprecht, trägt sie die Konsequenzen dahingehend, dass sie den Job verliert (und nicht mit einem positiven Arbeitszeugnis rechnen kann).

damit sie in ihrem Tun ungestraft bleibt.

Wenn eine strafbare Handlung der TM vorliegt könnt ihr selbstverständlich eine Anzeige erstatten.

Ebenso steht dann gewiss einer fristlosen Kündigung von eurer Seite nichts im Wege, diese müsst ihr als AG begründen, aber doch nicht die TM.

Ebenso könnt ihr die TM nicht zu einer ordentlichen-, noch zu einer außerordentlichen Kündigung zwingen.

ghidorah89 
Fragesteller
 12.09.2016, 19:56

Ungestraft war vllt etwas unglücklich ausgedrückt... und erzwingen war nicht die Rede. In unserem Vertrag mit der TM steht, das die außerordentliche/fristlose Kündigung nur unter Begründung getätigt werden kann. Kündigen wir sie, erlischt unser Anspruch auf eine sofortige/dringliche Stelle, da alle erreichbaren Kitas und Tagespflegeplätze voll sind...

Antitroll1234  12.09.2016, 20:03
@ghidorah89

und erzwingen war nicht die Rede

Das klingt aber schon so:

Wir forderten die fristlose Kündigung ihrerseits, welche sie begründen müsste

Aber sei es drum, auch fordern könnt ihr da nix, entweder ihr kündigt der TM oder ihr lasst es sein und lebt weiter damit wenn die TM nicht selbst freiwillig kündigt.

das die außerordentliche/fristlose Kündigung nur unter Begründung getätigt werden kann

Selbstverständlich steht das dort, so ist es gesetzlich gereglt. Habt ihr nun eine Begründung oder habt ihr keine ? Wenn ein Fehlverhalten der TM vorliegt wie Du es hier versuchst rüberzubringen, dann hast Du auch eine Begründung für die außerordentliche Kündigung.

Kündigen wir sie, erlischt unser Anspruch auf eine sofortige/dringliche Stelle, da alle erreichbaren Kitas und Tagespflegeplätze voll sind...

...nicht wenn die TM nicht fähig ist auf das Kind aufzupassen und das Wohl des Kindes gefährdet ist, da hast Du rein gar keine Anspruchsverluste zu befürchten.

Guten Abend,

warum möchten Sie, dass die Tagesmutter das Dienstverhältnis kündigt? Sie sind genau so berechtigt dies zu tun. Für eine ordentliche Kündigung haben Sie hierfür die Fristen des §621 BGB zu beachten´.

Für eine fristlose Kündigung benötigen sie einen "Wichtigen Grund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles". Bitte lesen Sie hierzu dringend den §626 BGB durch!
Außerdem haben Sie die fristlose Kündigung innerhalb 2 Wochen nach dem Ereignis abzugeben. Andernfalls erlischt ihr Anspruch.

In beiden Fällen sollte die Kündigung zur Beweisführung schriftlich abgegeben werden.

Viele Grüße
Merlin

ghidorah89 
Fragesteller
 12.09.2016, 19:30

Haben uns rechtlich weitgehend informiert und die für die Tagesmutter zuständige Stelle hat uns davon abgeraten eine Aufhebung zu unterschreiben und/oder der TM zu kündigen. Damit schmälern wir unsere Chancen für einen neuen Kitaplatz etc.

CodeExtreme  12.09.2016, 20:01
@ghidorah89

Möglicherweise hat die Stelle die die Tagesmutter vermittelt ein Interesse daran, dass die Tagesmutter weiterhin beschäftigt wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Anspruch auf einen Kita-Platz dadurch erlischt oder unwahrscheinlicher wird. Falls doch müssen Sie abwägen: Wohlergehen Ihres Kindes gegen Aussicht auf baldigen Kitaplatz.

Wenn IHR nicht kündigt oder GEMEINSAM einen Aufhebungsvertrag macht, läuft der Vertrag weiter und ihr zahlt!

Es gibt KEIN Gesetz, dass euch dazu berechtigt, die Dame aufzufordern, dass diese fristlos oder ordentlich kündigen soll/muss!