Generali - KFZ Versicherung für das Kind

5 Antworten

Wenn ein Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen werden soll, kann immer nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden, die sich die "andere Person" selbst erfahren haben kann - beginnend mit Klasse 0. Nach 1 Jahr (außer bei Beginn 1.1.) ist man in SF 1/2, 2. Jahr in SF 1, 3. Jahr in SF 2, im Vierten Jahr also in SF 3! Wenn SF 4 bestätigt wird, ist das nicht zu beanstanden, sondern mehr als OK.

Selbst wenn es so wäre, bei dem was du sagst wäre SF 4 bei der neuen immer noch günstiger als SF6 bei der alten ... geht mit dem aktuellen Versicherungnachweis zur neuen Versicherung. Lass dir ein Angebot machen und schlag zu. Nachdem du die neue Versicherung hast, kündige die alte. Auf der neuen steht dann, wieviel zu ab dem 1.1. zahlen musst bzw. welche SFK du hast. Egal ob dich die alte hochsetzt oder nicht ... ;o)

Vorsicht! - das kommt darauf an mit welcher SF-Klasse die neue rechnet bzw. die Generali bestätigt.

Grundsätzlich: deine Tochter kann nur soviel Schadensfreie Jahre (SF) mitnehmen, wie sich sich tatsächlich hat erfahren können!

D.h. ist deine Tochter 22 und hat mit 18 den Führerschein gemacht, dann maximal die SF4.

Generali kann aber auch durchaus günstig sein und deren Abwicklung fand ich bisher auch sehr gut. Such dir doch mal ein Vermittler mit dem AMEX-GT-Tarif. Wenn du willst schick mir eine mail diesbezüglich.

Danke für die Auskunft. Werde mal wohl die Versicherung wechseln, da sie weit unter der hälfe billiger ist (selbst bei SF4) als bei der Generali. Twingo mit 58 PS sollte dort bei SF6 und nur 9.000 KM/Jahr 610 € kosten. (Nur Haftplicht !). Im Vergleich zu HDI Klasik nur 280 € (auch bei SF6).

Danke für die Antworten. Werde die Versicherung wechseln. Renault Twingo 9.000 KM/Jahr, nut Haftplicht kostet bei Generali stolze 610 € im nächten Jahr bei SF6. Vergleich z.B. mit HDI Klassik bei gleicher SF6 nur 280 €. SF4 zu SF6 sind nur 5% unterschied.