Kind möchte beim Vater leben?

9 Antworten

Es wär da wirklich besser wenn das kind/die kinder zum vater kommen wenn die mutter nicht klat kommt

Das kindswohl sollte an 1. Stelle stehn und nicht das der mutter

Der vater sollte sich drum kümmern dass das kind/die kinder zu ihm kommen damit sie aufblühn können

Weil es is falsch das die kinder immer besser bei der mutter aufgehobrn sind - das sollte mal aus den köpfen raus

Jayjay88464h 
Fragesteller
 18.01.2021, 08:15

Aber es stellt sich die Frage , wie man das am besten macht.... die Kindesmutter lässt leider nicht mit sich reden ...

Nill  18.01.2021, 08:18
@Jayjay88464h

Dann schsltet man das jugendamt ein

Bzw is es ja schon - die tochter soll da den wunsch äußern und der vater muss sich dafür einsetzen das sie zu ihm kommt

Vater und Tochter sollten sich an das Jugendamt bzw die Familienhilfe wenden. Diese können ein gemeinsames, betreutes Gespräch organisieren. Im Beisein der Mitarbeiter ist es weniger wahrscheinlich, dass die Mutter ausrastet.

Alleine würde ich das nicht ansprechen, das schaukelt sich zu schnell hoch.

Bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht wird eine gerichtliche Regelung unvermeidbar, wenn die Mutter trotz Befürwortung des Umzugs durch das Jugendamt nicht zustimmt. Daher wäre es auch sinnvoll, eng mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten und die auf Eurer Seite zu haben.

Auf keinen Fall irgendwelche heimlichen Hauruck-Aktionen!

Offensichtlich ist das Kind alt genug um selbst zu entscheiden, bei welchem Elternteil es leben möchte.

Wenn es auch aus Betreuungssicht möglich ist und man eh schon Kontakt mit dem JA hat, kann man ja auch hier das Gespräch suchen. Die werden dann der Mutter schon erklären, dass das Kind auch beim Vater aufwachsen kann.

Jayjay88464h 
Fragesteller
 18.01.2021, 08:16

Tochter ist 12.

Koernchen79  18.01.2021, 08:43
@Jayjay88464h

Ich glaube, das freie Wahlrecht hätte sie mit 14. Aber wie gesagt, das JA ist dich schon im Boot, dann darf man das ruhig ansprechen.

BBPB21  18.01.2021, 08:46
@Koernchen79

Es gibt kein freies Wahlrecht bis zum 18. Geburtstag.

Es wird meist nach Wunsch des Kindes entschieden.

er macht ein termin beim jugendamt und bespricht dies dort in einem elterngespräch mit der mutter. ist sie damit nicht einverstanden, wird er das familiengericht hinzuziehen müssen.

als Vater das gespäch mit der mutter suchen, wenn die strecke weit ist dan in den Ferien umziehen um die schule zu wechseln.

wenn die mutter sich quer stellt dan das Jugendamt mit einbeziehen. Es geht hier ja immer noch um das wohl des Kindes und nicht um das geld der mutter

Jayjay88464h 
Fragesteller
 18.01.2021, 08:13

Die Tochter hat enorme Angst, wie die Mutter reagiert. .... leider ist viel in der Vergangenheit vorgefallen... von Körperlicher Gewalt, im Zimmer einsperren und Drohen ...

Gestern wollte Sie schon gar nicht mehr nach Hause ( Besuchswochenende)

Melinda1996  18.01.2021, 08:17
@Jayjay88464h

der Vater sollte das Gespäch mit der Mutter suchen. oder evtl davor mit dem Jugendamt sprechen.

zur not klärt man die sache eben über das Gericht.