Rechtsschutz in Anspruch nehmen bei Falschaussage des Unfallgegners oder nicht?
Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Verkehrsunfall: Ich wollte abends ca. 22.00 Uhr auf regennasser Straße in einer mir relativ unbekannten Gegend links in eine Seitenstraße abbiegen, habe deshalb links geblinkt, meine Geschwindigkeit verringert und wollte in die Straße einbiegen. Als ich schon fast in der Seitenstraße war, habe ich hinter mir Reifen quietschen hören und mein Unfallgegner hat mich an der linken Ecke des hinteren Stoßfängers getroffen und um ca. 90-120 Grad herumgeschleudert, so dass ich entgegengesetzt meiner ursprünglichen Fahrtrichtung zum Stehen kam.
Wir stiegen aus, ich zeigte ihm meinen immer noch blinkenden linken Blinker, er bestätigte dies und entschuldigte sich, schob das ganze auf die nasse Straße und bot mir an, mein Fahrzeug kostenfrei zu reparieren und mir kostenfrei einen Leihwagen zu stellen, da er selbst eine Kfz-Werkstatt besitzt. Ich willigte zunächst ein.
Nach einer schlaflosen Nacht und erholt von dem Schock überlegte ich mir das ganze am nächsten Morgen jedoch anders, da ich den Mann und seine Werkstatt ja gar nicht kannte. Ich rief ihn deshalb gleich morgens an und bat ihn, das Ganze seiner Versicherung zu melden und wollte mein Auto in meiner Stamm-Werkstatt reparieren lassen. Er meinte: Okay, ist ja mein gutes Recht.
Ich bekam ein paar Tage darauf ein Schreiben von seiner Versicherung, das ich wahrheitsgemäß ausfüllte und zurückschickte. Knapp zwei Wochen später erhielt ich plötzlich von meiner Versicherung ebenfalls eine Schadensnummer und einen Fragebogen. Grund: Mein Unfallgegner hat seiner Versicherung das Ganze etwas anders geschildert. Er behauptet, ich hätte "am Straßenrand gehalten" und dann, als er an mir vorbeifahren wollte, hätte ich "unvermittelt gewendet". Das ist natürlich eine glatte Lüge, ich bin zwar zum Abbiegen logischerweise langsamer geworden, aber ich habe weder gehalten noch "unvermittelt gewendet".
Die Haftung befindet sich deshalb momentan noch in Klärung zwischen den beiden Versicherungen. Sollte die gegnerische Versicherung die volle Haftung verweigern, wäre es dann empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten? Ich bin rechtsschutz- und vollkaskoversichert, habe allerdings Angst, dass der Anwalt auch nicht helfen kann und ich dann die Selbstbeteiligung für Rechtsschutz UND Vollkasko zahlen müsste, was immerhin 450 Euro wären. Schaden an meinem Fahrzeug sind laut Gutachten knapp 1300 Euro. Hochgestuft werde ich wohl nicht, da ich Rabattschutz in meiner Versicherung habe.
Folgende Fakten könnte evtl. ich als Beweise anbringen: - Fotos vom Unfallort - Unfallgegner ließ mich Perso abfotografieren, er wollte meinen nicht sehen - Er kopierte meinen Fahrzeugschein für Teilebestellung etc. (kann ich schlecht nachweisen) - Er war so spät Abends noch unterwegs, weil in seiner Werkstatt durch Sturm ein Baum umgestürzt war, hatte es deshalb eilig (evtl. über Versich. nachweisbar)
Was meint Ihr, lohnt ein Anwalt oder bleibe ich eher auf der Selbstbeteiligung sitzen?
Danke!
3 Antworten
Gehen Sie bitte sofort zu einem Anwalt Ihres Vertrauens. Der Rechtsschutzversicherung können Sie den Schaden auch im Nachherein melden.
Die Sache ist deswegen etwas kritisch, weil möglicherweise eine Anspruch aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr geltend gemacht wird und möglicherweise auch mit Mitverschulden im strafrechtlichen Sinne in Betracht kommt, weil Sie eine polizeiliche Beweissicherung nicht durchgeführt haben.
Auch wenn Sie einen Rabttschutz mit Ihrem Versicherer vereinbart haben, bei einem Versichererwechsel wird der Schaden berücksichtigt.
Wenn Du Rechtschutz Und Vollkasko hast ist in jedem Fall ein Anwalt einzuschalten. Diese Sache stinkt (von wegen Unfallgegner hat eigene Werkstatt und so) Achtung Du könntest einem VERSICHERUNGSBETRÜGER sonst auf den Leim gehen!!! Nimm einen Anwalt ist vielleicht billiger als der Typ der versucht Dich ab zu zocken. Viel Erfolg
Genau das möchte er natürlich gerne vertuschen. Abends wird er wohl kaum mit Kundenfahrzeugen Probefahrten veranstalten.
In dem Fall solltest du wirklich einen Rechtsanwalt einschalten. Hold dir aber VORHER eine Deckungszusage.
Also ich denke nicht, dass es ein Betrüger ist, denn ich war ja nach dem Unfall selbst mit in der Werkstatt, dort hat er ja auch meinen Fahrzeugschein kopiert. Mir ist noch eingefallen, dass sein Auto gar nicht auf ihn zugelassen war, das war ein Fahrzeug von einem seiner Kunden - keine Ahnung, warum er Abends um 22.00 Uhr damit unterwegs war.