Rechtspsychologie bei der Polizei werden?
Heey Leute und zwar bin ich auf einem sozialwissenschaftlichen gymnasium in der 11. Klasse. Ich hab zwar noch 2 Jahre bis zum Abitur aber es ist ja klar dass man sich schonmal Berufsgedanken machen sollte. Und zwar ist bei dem SG der Schwerpunkt auf Psychologie und Pädagogik was mich sehr interessiert. Da ich ursprünglich zur Polizei wollte, hab ich mal gegooglet wie es denn mit der Psychologie bei der Polizei aussieht und bin auf den Rechtspsychologen gestoßen. Dass dieser nicht so handelt wie Hollywood oft zeigt (Profiler) ist mir klar :D nun hab ich aber einige fragen zu dem Job die mir nicht klar wurden. Und zwar ist dass erste: Der Rechtspsychologe kann im Gericht, in einer medizinischen Einrichtung oder bei der Polizei (oder im Strafsvollzug) arbeiten. Wie ist dass als Rechtspsychologe dann? Habe ich dann eine feste Stelle? Wenn ich z.b Rechtspsychologe im Gericht werd, bin ich dann dort fest angestellt? Und ist dass dann ein Beruf als Beamter? Dass kommt auch dazu: Bin ich also solcher Psychologe Beamter? Ich denk eher es kommt dann auf die Einrichtung an oder? Und was mich auch interessieren würde wäre der Gehalt als Rechtspsychologe, da ich keine genauen Angaben gefunden habe
LG Manu
2 Antworten
Hallo!
Rechtspsychologe bei Gericht bedeutet als sachverständiger Zeuge (aka Gutachter) freiberuflich zu arbeiten (zu über 90% Familiengericht). Angestellt ist man ggf.bei einer "Gutachterfirma", aber eigentlich nur, bis man die Weiterbildung zum Rechtspsychologen BDP/DGPs abgeschlossen hat (weil viel Arbeit, kaum Geld), die anscheinend doch so langsam bei Gereicht gern gesehen wird, jedoch gibt es parallel eine Fortbildungsinitiative der Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeuten gutachterlich zu qualifizieren. Wer da dann bevorzugt wird, ist abzuwarten. Bei Gericht scheinen Psychotherapeuten aber dann doch wegen der Mehrfachqualifikation mehr Aufträge zu krigen, aber im Strafrecht haben nach wie vor die Ärzte die Nase weit weit vorn!
Rechtspsychologe im Strafvollzug bedeutet in der Regel, dass man als Anstaltspsychologe arbeitet, zumeist angestellt, aber Verbeamtung (A13) ist ggf. möglich (abh. v. Bundesland und der Haushaltssituation). Eine Qualifikation zum Rechtspsychologen ist nicht notwendig, wichtiger sind psychotherapeutische Qualifikationen und Berufserfahrungen. http://de.indeed.com/Zeige-Job?jk=ab6e718273db2d03&qd=UnhcQ3X7k_GSf5wFBZi_yN0ZzcgIe_llzH8_1tjGprrkwMs9XdyTuanQ5-J2MBn2KvcTrXxDJgihk7TzzIQWHKLNjlA3M2MsMT_Q7SnfdID0QJnARnFS12d5PxMMPeZECiWWMbEgvzax2sdVjuwb_pH7xNGngPDOVnXDJZ3VUr4PK8e8MPRsKxDPWKzvNkuWNVbuGkvXR_7b87sG_geiaw&atk=1a9rsbjpt5me080n&utm_source=publisher&utm_medium=organic_listings&utm_campaign=affiliate
Rechtspsychologe bei der Polizei ist mir nur im Rahmen des wissenschaftlichen Dienstes des BKA oder eines LKA bekannt. Arbeit ist wie eine wissenschaftliche Hifskraft bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (Mittelbau) an der Uni oder z.B. (vielleicht sogar interessanter) am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Auch hier ist eine rechtspsychologische Weiterbildung nicht zwingend erforderlich, entscheidend sind v.a. die wissenschaftliche Qualifikation und da v.a. auch die Methodenkenntnisse (ja, auch die speziellen, komplizierten sozialwissenschaftlichen Statistik-Geschichten, um die jeder, wenn irgend möglich, einen Bogen macht, sind da sehr gefragt).
VG
Hallo!
Mittelbau sind die Wissenschaftler ohne Professur, die für einen Lehrstuhlinhaber oder Institutsleiter arbeiten, also in dessen Auftrag vorgegebene Fragen bzw. Unterprojekte in (i.d.R. drittmittel oder DFG finanzierten) Forschungsvorhaben bearbeiten und dann auch (dank neuerer Ethikrichtlinien der wissenschaftlichen Urheberschaft) mit auf der Autorenliste der im Peer-Review angenommenen Artikel aufgeführt werden (müssen).
Bei den wissenschaftlichen Diensten ist dies ähnlich, nur dass die Forschungsfragen sich halt aus der Arbeit des BKA oder der LKAs ergeben und nicht aus universitären oder Drittmittelprojekten speisen. Z.B. http://www.bka.de/nn_205960/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/01PolizeiUndForschung/1__47__2__ViktimisierungsbefragungenInDeutschland,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/1_47_2_ViktimisierungsbefragungenInDeutschland.pdf
So oder so sind Psychologie und Statistik bzw. empirische Forschungsmethoden relativ synonym. Sollte man sich vorher überlegen, ob man darauf Lust hat.
Auch inmsgesamt sollte dir klar sein, dass die Tätigkeiten, die du ins Auge fasst, wissenschaftliche Dienstleistungen sind (eben anders als die Tätigkeit mit klinisch-therapeutischem Bezug).
Wenn es denn die Polizei als Arbeitgeber sein soll, dann gibt es Jobs "in der Mitte" zwischen praktischem Tun und wissenschaftlicher Dienstleistung im Personalwesen, z.B. http://www.bka.de/nn_246784/DE/Berufsperspektive/Stellenangebote/17-2016,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/17-2016.pdf
VG
Okey vielen vielen Dank für die Information, sie waren wirklich sehr nützlich für mich. Die Antwort bekommt auch einen Stern sobald es möglich ist ;) LG
Gern.
Wende dich doch mal direkt an die Polizei, die haben sicher soetwas wie einen Laufbahnberater
Okey stimmt Danke
hey, zuerst einmal danke für deine Antwort!:D ist wirklich viel aufeinmal jz... okey also Gericht wäre schonmal nichts für mich muss ich ganz ehrlich sagen. Ist mir dann doch alles irgendwie zuviel Aufwand für "nichts" (es ist ja nicht wirklich "nichts" aber wie du sagst, die Ärzte sind im Strafrecht weiter vorne) Der Strafvollzug wär dann vielleicht schon eher was muss ich sagen aber da ist ja eben der Schwerpunkt eher auf Psychotherapie wenn ich das richtig gelesen hab. Nur dass mit der BKA und LKA hab ich noch nicht richtig verstanden. Was meinst du mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter (Mittelbau) aber da wär halt das Problem Statistik, welches ich sogar gerade in der Schule behandelt.. Naja wie auch immer... Vielen Dank für deine Antwort, War sehr informativ und Aufschlussreich!!