kann man wegen Diebstahl vor Gericht?

6 Antworten

Im deutschen Rechtssystem erlangst du mit 14 Jahren die Deliktsfähifkeit und kannst zur Rechenschaft gezogen werden. Somit kannst du auch für den Diebstahl gem. 242 StGB und alle anderen Delikten bestraft werden. Wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass das ganze vor Gericht kommen gehen soll, wird sie eine Anklageschrift schreiben und es kommt,wenn das Gericht will zu einer Verhandlung. Allerdings ist deine Aussage , dass du bei der Polizei aussagen musst nicht richtig. Du hast bei der Polizei noch nicht einmal eine Erscheinungspflicht geschweigedem eine Aussagepflicht ,lediglich bei der Staatsanwaltschaft oder Gericht musst du erscheinen. Falls du kein Zeuge bist sondern Beschuldigter in einem Strafverfahren, musst du dich zu den Beschuldigungen nicht äußern,oder Angaben zur Sache machen. Was nicht bedeutet,dass der Zeuge immer Angaben machen muss,auch er hat Rechte, wie zeugnisverweigerungsrecht, Auskunftverweigerungsrecht etc.

Die "Deliktfähigkeit" erlangt man in D. mit Vollendung des 7. Lebensjahres.

Die Antwort ist klar "Ja". Es ist durchaus möglich.

Bei einem normalen (einfachen) Diebstahl wirst es oftmals keine Gerichtsverhandlung geben. Jugendstrafrecht hin oder her.

Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben.

Bei einfach gelagerten Sachverhalten wird oftmals ein Strafbefehl erlassen um die Gerichte zu entlasten. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl nicht, wird die Staatsanwaltschaft in aller Regel Anklage erheben. Nach Zulassung der Anklage durch das Gericht kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung.

Das du bei der Polizei eine Aussage machen musst ist im übrigen nicht korrekt. Als Beschulditer steht es dir frei, Angaben zur Sache zu machen.

Du musst bei jeder Straftat vor Gericht wenn die es wollen...

Ja !!!!! Ab 14 schon

Wenn's das erste Mal ist, passiert da normalerweise nichts außer Hausverbot und Geldstrafe vom Laden. Die Betonung liegt hier aber auf normalerweise!

was ist das für ne blöde frage natürlich muss man vor gericht kommt nur auf's alter an welche strafe es gibt nen eintrag in das führungszeugnis gibt es auf alle fälle

Das ist nicht ganz richtig. Wenn so etwas überhaupt vor Gericht landet, gibt's maximal Sozialstunden (natürlich nicht bei einschlägig Vorbestraften) - und durch die Einstellung des Verfahrens auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis