Ich habe Mist gebaut, soll ich die Vorladung der Polizei wahrnehmen?
Hi Leute,
Ich bin minderjährig und habe Mist gebaut. Ich habe im Internet Sachen verkauft, die ich nicht besitze und damit Leute abgezockt. Ich sehe ein, dass es dumm war. Nun bekam ich durch einen der ca. 4-5 begangenen Betrugsfällen eine Vorladung wegen Vorwurf von Betrug von der Polizei. Da hinzugehen ist freiwillig, das steht auch da. Sollte ich da hingehen oder lieber nicht? Ich habe etwas Angst. Ich verdiene auch dafür eine Strafe, aber ich bin noch minderjährig, sprich unter 18 und möchte nicht, dass meine Eltern dafür irgendwie Geld bezahlen müssen.. Welche Strafen kommen auf mich zu? Ich bin nicht vorbestraft und bin eigentlich ein netter und ruhiger Typ, aber meine 'dunkle' Seite war zu sehr auf Geld aus.. Dummheiten sind menschlich und ich hoffe, dass mir von der Welt verziehen wird. Ich soll eine Strafe kriegen, ganz klar! Aber dann auch wirklich nur ich und niemand anders. Sozialstunden etc. werde ich alles machen, Geld zahlen von meinem Taschengeld, werd ich auch machen. Jeder hat Fehler im Leben gemacht, ich hoffe ihr könnt das bisschen verstehen, dass viele Menschen schlechtes tun (würden) um Geld zu erlangen. Ich höre mit dem Mist natürlich auf, mir wurde mit der Vorladung der Kopf gewaschen. Ich will das Ganze abschließen und nun verdient mein Geld machen. Ich muss noch dazu sagen, dass ich das Geld, was betrügerisch ergattert wurde von mir, nicht verschwendet wurde, sondern noch immer in meinem Amazon Konto ist (habe unschuldigen Leuten Amazon Gutscheine betrügerisch abgenommen) und somit hab ich mir keinen fetten damit gemacht oder so. Mildert dies vielleicht die Strafe? Ich habe nichts ausgegeben, ich habe nur das Geld erstmal auf mein Konto sichern wollen. So, ich bin also minderjährig, nicht vorbestraft und hab mit dem Geld nichts gekauft, ich hoffe, dass man dafür nicht zu hart bestraft wird, denn ich habe schon daraus gelernt. Ich schreibe hier einen so langen Text, weil ich einfach nichts mehr damit zutun haben will und daraus gelernt habe. Und nun meine letzte Frage, sollte ich die 3-4 anderen Betrugsfälle, die ich begangen habe, jedoch keine Vorladung etc. dafür vorliegt, auch zugeben, wenn es soweit ist, dass ich eine Vorladung vom Gericht kriege? Man sagt ja 'Wo kein Kläger, da kein Richter", sollte ich das lieber erstmal lassen oder alles gleich zugeben? Und sollte ich nun die Vorladung der Polizei wahrnehmen oder lieber nicht? Ich hab gehört, dass man da lieber nicht hingehen soll.. Es wäre nett, wenn ihr euch alles durchlesen könntet und mir all meine Fragen beantworten könntet. Tipps nehme ich auch an, Kritik auch, obwohl ich mich ja schon selbt kritisiert habe und die Taten bereue.
Liebe Grüße
9 Antworten
Lass dich von einem Anwalt beraten. Du musst das Geld zurueckzahlen, strafrechtlich wird es wahrscheinlich nicht so schlimm, wenn es deine erste Strafrat ist. Vllt Sozialstunden. Deine Eltern haben dich sicher nicht angestiftet, also nichts damit zu tun. Weshalb sollten sie etwas zahlen muessen?
Wenn du sowieso geständig bist, dann kannst du das auch direkt bei der Polizei vortragen. Optimal wäre es, wenn du den Geschädigten das Geld - soweit möglich - zurückgibst, da sich das strafmildernd auswirkt. Ich würde sämtliche Betrugsfälle angeben, da es in solch einem Fall erfahrungsgemäß sowieso herauskommen würde, zumal alles auf der gleichen Plattform stattfand. Wenn du Glück hast, kann das Verfahren unter diesen Umständen sogar eingestellt werden. Wahrscheinlicher ist aber eine Arbeitsauflage (Sozialstunden) o.ä.. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. Da deine Eltern keine Straftat begangen haben, werden diese auch nicht bestraft. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen gegen sie höchstwahrscheinlich auch nicht.
Ich würde hingehen, denn du stehst zu deinen Fehlern was natürlich super ist. Rechtlich kenne ich mich natürlich nicht allzu gut aus. Aber ich denke, dass wenn du die Vorladung wahrnimmst und die Wahrheit sagst, du noch gut wegkommst. Wenn du jetzt kneifst, hast du nichts gekonnt. Steh zu deinen Fehlern und gehe zur Polizei. Mit den anderen Fällen würde kch natürlivh sagen, dass du diese auch darlegst, denn die Wahrheit währt am längsten. Viel Glück. Halte uns auf dem Laufenden! ;)
Am Besten einen Anwalt nehmen. Wenn du über 14 bist, dann wirst du selbst dafür haften müssen, deine Eltern haben damit nix zu tun.
Nein, das wollte ich damit nicht sagen.....klang vielleicht so, sry
Nein! Du sollst dort als Beschuldigter befragt werden, man will dir also nichts gutes. Wende dich an einen Anwalt oder wenn dazu das Geld fehlt an die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts.
Ach, und unter 14 haften die Eltern? *kopfkratz*