Ich habe Mist gebaut, soll ich die Vorladung der Polizei wahrnehmen?

9 Antworten

Lass dich von einem Anwalt beraten. Du musst das Geld zurueckzahlen, strafrechtlich wird es wahrscheinlich nicht so schlimm, wenn es deine erste Strafrat ist. Vllt Sozialstunden. Deine Eltern haben dich sicher nicht angestiftet, also nichts damit zu tun. Weshalb sollten sie etwas zahlen muessen? 

Wenn du sowieso geständig bist, dann kannst du das auch direkt bei der Polizei vortragen. Optimal wäre es, wenn du den Geschädigten das Geld - soweit möglich - zurückgibst, da sich das strafmildernd auswirkt. Ich würde sämtliche Betrugsfälle angeben, da es in solch einem Fall erfahrungsgemäß sowieso herauskommen würde, zumal alles auf der gleichen Plattform stattfand. Wenn du Glück hast, kann das Verfahren unter diesen Umständen sogar eingestellt werden. Wahrscheinlicher ist aber eine Arbeitsauflage (Sozialstunden) o.ä.. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. Da deine Eltern keine Straftat begangen haben, werden diese auch nicht bestraft. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen gegen sie höchstwahrscheinlich auch nicht.

Ich würde hingehen, denn du stehst zu deinen Fehlern was natürlich super ist. Rechtlich kenne ich mich natürlich nicht allzu gut aus. Aber ich denke, dass wenn du die Vorladung wahrnimmst und die Wahrheit sagst, du noch gut wegkommst. Wenn du jetzt kneifst, hast du nichts gekonnt. Steh zu deinen Fehlern und gehe zur Polizei. Mit den anderen Fällen würde kch natürlivh sagen, dass du diese auch darlegst, denn die Wahrheit währt am längsten. Viel Glück. Halte uns auf dem Laufenden! ;)

Am Besten einen Anwalt nehmen. Wenn du über 14 bist, dann wirst du selbst dafür haften müssen, deine Eltern haben damit nix zu tun.

jurafragen  08.07.2015, 13:21

Am Besten einen Anwalt nehmen. Wenn du über 14 bist, dann wirst du selbst dafür haften müssen, deine Eltern haben damit nix zu tun.

Ach, und unter 14 haften die Eltern? *kopfkratz*

Orothred23  08.07.2015, 13:35
@jurafragen

Nein, das wollte ich damit nicht sagen.....klang vielleicht so, sry

Nein! Du sollst dort als Beschuldigter befragt werden, man will dir also nichts gutes. Wende dich an einen Anwalt oder wenn dazu das Geld fehlt an die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts.