Rechtslage zur Rückzahlung eines privaten Darlehens bei einer Privatinsolvenz?

3 Antworten

 

Hallo Haraldo42,

zu Deinen Fragen:

wenn ich nach z. B. 8 Jahren ankomme und sage, her mit der Kohle, gilt es dann noch obwohl er in Privatinsolvenz war?

Deine bestehende Forderung erlischt mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Da ist kein Beikommen.

Was wenn ich nicht informiert wurde?

Das schützt in diesem Moment nicht. Die Eröffnungsbeschlüsse, aus denen sich auch die Anmeldefristen für die Forderungen ergeben, sind für jedermann im Internet einsehbar. Ein Gang zum jeweiligen Insolvenzgericht ist in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig. Siehe hierzu: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Wenn ich informiert werden würde nach 4 Jahren, werde ich dann Gläubiger und lande mit in der Insolvenzmasse

Ich  fürchte, du verwechselst hier etwas. Du kannst Deine Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter bis zur Aufhebung des Verfahrens (bis es in die sog. Wohlverhaltensphase übergeht) anmelden.

In der Anmeldung teilt der Gläubiger die Art, den Entstehungszeitpunkt und den Betrag der Forderung mit und fügt ggf. vorhandene Belege sowie Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, der Anmeldung in Kopie bei.

Da Deine Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, handelt es sich um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO. Dann wird deine Forderung erfasst, geprüft und zur Tabelle des Insolvenzverfahrens aufgenommen. Je nach Sachlage wird die Forderung zur Tabelle festgestellt. Damit muss Deine Forderung bei etwaigen Quotenausschüttungen berücksichtigt werden.

Die Insolvenzmasse ist das durch den Insolvenzverwalter / Treuhänder verwaltete Vermögen. Dies hat nichts mit den bestehenden Forderungen zu tun. Es handelt sich um das gesamte, einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und das er während des Verfahrens erlangt.

Wie verhält sich das mit den Zinsen

Zinsen können grundsätzlich nur für die Zeit bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Sie sind unter Angabe von Zinssatz und Zeitraum auszurechnen und mit einem festen Betrag anzugeben.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

Viele Grüße!

Haraldo42 
Fragesteller
 26.02.2017, 11:58

erstmal Danke für den ausführlichen Text! Gehen wir mal davon aus das er unter getaucht ist und jetzt insolvenz vorbereitet: Dann sehe ich alle paar monate nach seinen Namen im Register nach und warte bis er dort auftaucht. Dann schreibe ich dem Insovelnzverwalter einen Brief mit Kopie des Darlehensvertrag und hoffe tröpfchenweise das er in den 6 Jahren es gebackenbekommt ein teil zurückzuzahlen oder eben nicht.  Das wäre der korrekte Weg von meiner Seite aus, richtig ? [ könnte er auch im Ausland auch sowas machen? Dann finde ich ihn nicht im Registrar der insolvenzbekanntmachung] 

die privatinsolvenz wird öffentlich ausgehängt.

der schuldner gibt die schulden im verfahren an. damit unterliegen sie der insolvenz. egal ob du ragierst oder nicht

Haraldo42 
Fragesteller
 23.02.2017, 12:21

Bedeutet das: jeder Bürger hat die Pflicht, bei einem Privatdarlehen und der nicht Erreichung des Darlehensnehmers, jede Woche mal im Register nachzusehen?  

martinzuhause  23.02.2017, 12:59
@Haraldo42

jde woche sicher nicht. aber einmal im halben jahr wäre das schon zumutbar

Haraldo42 
Fragesteller
 09.03.2017, 20:57
@martinzuhause

da der andere nicht Antwortet, evtl. weisst du dazu was: 

erstmal Danke für den ausführlichen Text! Gehen wir mal davon aus das er unter getaucht ist und jetzt insolvenz vorbereitet: Dann sehe ich alle paar monate nach seinen Namen im Register nach und warte bis er dort auftaucht. Dann schreibe ich dem Insovelnzverwalter einen Brief mit Kopie des Darlehensvertrag und hoffe tröpfchenweise das er in den 6 Jahren es gebackenbekommt ein teil zurückzuzahlen oder eben nicht.  Das wäre der korrekte Weg von meiner Seite aus, richtig ? [ könnte er auch im Ausland auch sowas machen? Dann finde ich ihn nicht im Registrar der insolvenzbekanntmachung]