Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, ein paar Fusseln sind kein Mangel. Vielmehr gehört das unausweichlich bei gebrauchten Kleidungsstücken dazu, siehe §434 (1) Satz 2. BGB.

Ein Mangel wäre es z.B., wenn der Stoff schon über ein normales Maß verfilzt und daher unansehnlich wäre (Pilling).

Ich würde die Forderung zurückweisen.

Ich würde einen Flecken als mangel verstehen, aber Fussel nicht. Die kann sie doch mit so ner Fusselrolle schnell abbekommen. Das hat man doch oft an Kleidung. Außerdem sollte man sich gerade bei Kleiderkreisel darüber im klaren sein, dass es sich um Second Hand Kleidung handelt. Perfekt wird das nie sein! 

Das sehe ich auch so. Nach Definition müsste es sich um eine Abweichung zwischen Ist- und Soll-Zustand handeln. Ich sehe Fussel aber nicht als Zustand, sondern als Situation, die man bei Textilem zu erwarten hat. Sie sagt, die habe eine ganze Fusselrolle verbraucht und die Fussel gingen nicht ab. Da es aber ein schwarzes Top ist und die Fussel angeblich weiß nicht, kann es kein Peeling sein.

@minimanama

Das ist lächerlich. Auch was ich eben gelesen hab, dass sie mit nem Anwalt anfängt. Das ist so schnell gesagt, aber als jemand, der schon mal durch diesen Rechtszirkus ist: Für 15 Euro wird niemand ein Fass aufmachen und da zahlt sie mehr drauf als alles andere. Wenn der Anwalt ein Schreiben schickt, muss das ja auch abgerechnet werden. So einfach geht das auch nicht und das wird diese Person mehr Kosten als alles andere.  

@Kabe6070

Anwälte nehmen ALLES an. Die warten auf sowas. Mehr Geld können die nicht verdienen.

@Koifrau

Ich gehe auch mehr davon aus, dass die Käuferin sich den Zirkus nicht antun möchte wegen 15€ weil erstmal wird sie in Vorkasse treten müssen. 

Fussel lassen sich ja vom Top absammeln und sind somit kein Mangel, würde ich sagen. Die angegebenen Versandkosten, also 2,40 Euro, müsstest du ihr für den Rückversand erstatten, ja, aber nicht mehr.

Vielen Dank an alle, jetzt fühl ich mich stärker. Ich werde erstmal abwarten, die Situation etwas abkühlen lassen und ihr vielleicht freiwillig das Angebot machen, das sie es mir auf eigene Kosten zurück schickt, die 15 Euro zurückbekommt und ich das Top jmd preisgünstiger gebe oder vielleicht zur Genugzuung sogar verschenke, damit es jemanden findet der es wenigstens schätzt. Oder als Alternative soll sie ihre Drohung wahr machen, ein Schreiben veranlassen und versuchen sich durchzusetzen. Sie hat eben wirklich nichts in der Hand.


Was will die Käuferin denn überhaupt? Hat sie das geschrieben? Will sie das Geld zurück...oder ist sie vielleicht mit einem Preisnachlass einverstanden, dann hättest Du weniger Stress.

Ja die meint das wäre unverschämt und unzumutbar und die gingen nicht ab. Und da sie angeblich in einer Kanzlei arbeitet, droht sie nun mit einem Schreiben vom Chef. vermutlich ist das gelogen, da sie zu jeder Tageszeit Zeit hat, mir zu antworten - ohne zu zögern. Ich könnte ihr jetzt durch Recht auf Nachbesserung eine Reinigung bezahlen. Ich befürchte, dass sie dann mit Absicht zur teuersten überhaupt geht und behauptet, das habe 10 Euro gekostet oder was weiß ich. Ich weiß nicht, ob ich das aussuchen darf, wo sie es reinigen lässt. Und dann laufe ich auch noch Gefahr, dass sie sagt die Fussel seien trotzdem noch da und ich müsste ihr danach doch nocht den vollen Betrag erstatten. Ich weiß es auch nicht. Weil das Top von einer Marke ist die es nicht mehr gibt und somit eine Rarität ist bin ich unheimlich traurig darüber, dass sie es als Lappen bezeichnet und wegwerfen will und dazu noch das Geld zurückwill, oder es eben mir zurückschickt wenn ich ihr 4 Euro versichten Versand bezahl. Ich wünschte das hätte jmd bekommen, der den Wert mehr schätzt. Würde es mir passen, hätte ich es behalten.

@minimanama

Und da sie angeblich in einer Kanzlei arbeitet, droht sie nun mit einem Schreiben vom Chef.

Sicheres Zeichen für eine Wichtigtuerin. Gelassen bleiben, sie hat nichts in der Hand

Also ich haeb ja verschiedene Optionen:

a) Ich mach gar nichts und geh das Risiko ein, ein Schreiben von Anhalt zu bekommen woraufhin ich mein Recht auf Nachbesserung in Anspruch nehmen könnte, aber schlimmstenfalls dann nicht nur Reinigungskosten sondrn auch das Schreiben vom Anwalt bezahlen muss. müsste ich das?

b) Ich bezahl von Anfang an die Reinigung und gehe das Risiko ein, dass sie hinterher sagt ist nicht besser und trotzdem das ganze Geld zurück will

c) Ich pup drauf, überweise ihr die 15 Euro und sage ihr, das Top kann sie sich in ihr sonst was schieben kann weil ich auf dieses Theater keine Lust habe :D

d) Ich überweise 17,40 und lasse es mir zurückschicken, damit es es kontrollieren und erneut verkaufen kann und gehe das Risiko ein, das das Top nicht ankommt, weil sie es gar nicht erst verschickt hat

e) Ich überweise 19 Euro und lass mir das zurückschicken und habe 4 Euro Minus gemacht

@minimanama

Was Du am Ende machst, ist DEINE Sache. 

Ich weiß nur eins, es gibt immer wieder Menschen, die nichts zu tun haben und sowas zur Anzeige bringen. Egal um wieviel Euro es geht. DU hast am Ende den Ärger, musst vielleicht dann nochmal irgendwo hin und eine Aussage machen... Ich weiß nur: ICH tue mir solchen Mist nicht mehr an. Ich würde ihr die 15 Euro erstatten und ihr schreiben, sie soll an Dich denken, wenn sie das T-Shirt trägt. Und das nächste Mal siehst Du Dir Deine Sachen genauer an.

@minimanama

a) Ich mach gar nichts und geh das Risiko ein, ein Schreiben von Anhalt zu bekommen

Na und? Ein Anwalt ist kein Richter, und kostet für die Käuferin nur Geld. Wird sie nicht machen

@Koifrau

Ich weiß nur eins, es gibt immer wieder Menschen, die nichts zu tun haben und sowas zur Anzeige bringen

Was will sie denn zur Anzeige bringen?

und eine Aussage machen

Nie im Leben

@franneck1989

Wenn es soweit käme, dass die Fussel doch als Mangel angesehen werden, hätte ich dann nicht den Fall verloren und müsste das Schreiben zahlen? Oder würde ich nur Gerichskosten tragen, falls es zu einem Verfahren käme. Ja oder?

@minimanama

Bleib einfach etwas gelassener. Du hast folgende Punkte auf deiner Seite:

  • §434 (1) BGB sagt eindeutig aus, dass erwartbare Eigenschaften keinen Sachmangel darstellen (und einige Fusseln muss man bei gebrauchten Kleidungsstücken erwarten - selbst bei Neuteilen wäre das schon strittig)
  • Sie müsste unabhängig davon auch noch den Nachweis führen, dass die Fusseln auch tatsächlich von dir stammen und nicht von ihr selbst verursacht sind
  • Sie müsste einen aufwändigen und teuren Zivilprozess führen, in welchem sie einen Richter von genau diesen Dingen überzeugen müsste - da kommen schnell einige hundert bis tausende Euro zusammen. Dafür und für ihre Anwaltskosten müsste sie komplett in Vorschuss gehen