Sachmangelhaftung bei privatverkauf?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen hast, dann haftest Du 24 Monate für Mängel oder Ursache für Mängel welche bei Übernahme vorhanden waren.

Die Beweislast das dem so ist, liegt allerdings bei einem Privatverkauf ab dem ersten Tag beim Käufer, der Käufer muss also beweisen das der Mangel schon bestand.

Also wenn keine mängel da waren als ich es ihm verkauft hab, dann muss ich ihn nicht zurücknehmen?

@nemario

Zurücknehmen musst Du erstmal eh nicht. Du hast erstmal das Recht den Mangel zu beseitigen.

Und vorher muss der Käufer erstmal belegen dass der Mangel bereits bestand.

@Antitroll1234

hmm er hat mir ja geschrieben ein monat lief alles perfekt. Reicht das schon als gegenbeweis? Und er hat ihn auch alenst zurückgesetzt also kann ich ja nix für softwareprobleme

@nemario

Du benötigst keinen Gegenbeweis, der Käufer muss belegen dass der Mangel bestand.

Bei reinem Softwareproblemen kannst Du dich ganz entspannt zurücklehnen.

@Antitroll1234

Wenn jetzt zb in den nächsten 3 monaten dann doch etwas kaputtgeht, muss ich das dann ersetzen?

@nemario

Wie bereits erwähnt, wenn der Käufer darlegen kann, dass der Mangel bei Übernahme bestand, hat er das Recht auf mangelfreie Ware.

@Antitroll1234

Ich hab auch nicht gewährleistung ausgeschlossen hab ich grad gemerkt. Was ist jetzt anders?

Auch beim Gebrauchtverkauf von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings ohne Beweislastumkehr. Also der Käufer muss beweisen dir, dass die Ware bei Gefahrenübergang defekt war und nicht du dem Käufer beweisen, dass du die Ware fehlerfrei abgeschickt hast.

Relevant ist hier vor allem der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Der ist beim Privatverkauf der Zeitpunkt an dem du die Ware absendest und nicht der Zeitpunkt an dem der Käufer die Ware erhält. Der Käufer trägt auch die Gefahr des Untergangs auf dem Versandweg.

Du kannst wie hier bereits geschrieben beim Verkauf von Privat an Privat die Gewährleistung komplett ausschließen. Das musst du aber natürlich vor dem Kauf machen, nachträglich ist das nicht möglich.

Hast du meine frage gelesen, weil das ist jetzt wirklich keine hilfreiche antwort

Hallo,4

jeder Verkäufer muss grundsätzlich die Ware frei von Mängeln übergeben. Das gilt auch bei Privatverkäufen. Mängelansprüche können zwei Jahre geltend gemacht weren, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Da der PC aber offensichtlich frei von Mängeln übergeben hast, besteht vom Käufer kein Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt und Kaufpreisminderung.

Nur wenn der Käufer dir ein Verschulden nachweist und du eine Reparatur des Rechners verweigerst, kann er vom Vertrag zurücktreten. Er muss dir aber zuvor zwei Reparaturversuche zugestehen. Wenn er dir den Rechner nach der zweiten erfolglosen Reparatur erneut zurückschickt, musst du natürlich den Kaufpreis zurückerstatten.

LG Culles

kein schriftlicher Kaufvertrag?

er hat getestet und für gut befunden

wer weiß was der Typ zwischenzeitlich damit angestellt hat?

Software! da ist was oberfaul

Wie meinst du das?

@nemario

lesen und verstehen:

kein schriftlicher Kaufvertrag?

siehe Antitroll1234

Bei reinem Softwareproblemen kannst Du dich ganz entspannt zurücklehnen.

Wenn du ihn privat kaufst bist du von der Haftung ausgeschlossen wenn du dieses im Kaufvertrag angibst

Das einzige was er dir vorwerfen könnte ist arglistige Täuschung, dazu müsste er aber beweisen, dass du ihm wissentlich einen defekten PC verkauft hast ohne ihm dies zu sagen.

Das ein PC abstürzt kann an der Bedienung liegen und ist kein garantiert für einen länger bestehenden Schaden von dem du gewusst haben musst.

Unterm Strich kannst du jeglichen Kontakt abbrechen und er kann nicht schwarz ärgern.

Wenn du ihn privat kaufst bist du von der Haftung ausgeschlossen auxh ohne das zu erwähnen

Nein