Kleiderkreisel: Artikel defekt?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ich bin im Recht 75%
Ich bin nicht im Recht (bitte begründen) 25%

3 Antworten

Ich bin im Recht

Ich kann dir das jetzt nicht mit dem passenden Paragraphen belegen, sehe es aber so, dass es ist wie bei z.B. Ebay: "Gekauft wie gesehen", von Privat, daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgaberecht. Das Risiko liegt - meiner Ansicht nach - bei der Käuferin.

Problem ist: Bei Zahlung über Paypal kann sie ihre Zahlung rückgängig machen. Der Ärger ist für dich somit noch nicht vorbei! Nur mit Überweisung wärst du auf der sicheren Seite.

Ich bin aber gespannt, ob das jemand der sich hier mit Recht auskennt "begründen" kann, wer nun tatsächlich im Recht ist.

Lunastwin 
Fragesteller
 24.02.2019, 20:54

Sie hat tatsächlich über Paypal Freunde/Familie zahlen wollen weil sie die Gebühr nicht auf sich nehmen wollte. Ich weiss nun, dass Paypal mich dafür sperren kann, aber es macht es ihr nicht so einfach, das Geld zurückzuholen.
und genau, das frag ich mich jetzt auch.

Aluhutglueht  24.02.2019, 20:59
Ebay: "Gekauft wie gesehen", von Privat, daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgaberecht.

Solltest dich mal etwas informieren. Auch als privater Verkäufer, egal wo kann man nicht die Gewährleistung ausschließen, wenn ein Sachmangel vorliegt.

Und nein, das kann man auch nicht einfach durch deinen Satz ausschließen, wenn man dieses in die Auktion oder Anzeige schreibt.

Savannah1  24.02.2019, 21:07
@Aluhutglueht

Ok. Aber wie schützt man sich dann? Oder ist das gar nicht möglich? Hier ist es ja so, dass "Lunastwin" Schuhe verkauft hat die lt. ihr völlig in Ordnung waren. Die Käuferin sagt die Schuhe seien kaputt. Was passiert jetzt? Ich finde diese Diskussion sehr interessant, da doch Plattformen wie z.B. Ebay enorm viele Leute nutzen. Der Fall lässt sich sicher für viele Auktonen übertragen. Den Satz mit der Gewährleistung etc. habe ich schon oft gelesen. Ist der so gar nicht rechtens? Kannst du dazu bitte noch ein paar Infos schreiben?

30087  24.02.2019, 21:10
@Savannah1

in meiner antwort steht dazu ein zitat und darunter die quelle.

Ich bin nicht im Recht (bitte begründen)
Die alte Mär vom „neuen EU-Recht“

„Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewähr­leistung über­nehmen kann“, schreibt Ebay-Nutzer Metaller14, nachdem er seine Fräs­werk­zeuge genauer beschrieben hat. Er bietet auf der Onlineplatt­form öfter Werk­zeug an. Mit der Stan­dard­klausel will er sich, ebenso wie viele andere Ebay-Anbieter, vor Gewähr­leistungs­forderungen unzufriedener Käufer schützen. Doch die Formulierung bringt ihm keine Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre der Passus wirkungs­los. Nach dem Gesetz müssen nämlich auch Privatverkäufer für einwand­freie Ware einstehen. Wer sich Ärger wegen versteckter Mängel ersparen will, muss anders formulieren.

Wie es richtig geht

Ebay-User catrob_de macht es vor. Bei seinem Angebot einer gebrauchten Fototasche schreibt er: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung.“ Die Folge: Wenn mit der Tasche etwas nicht stimmt, muss er weder nach­erfüllen noch den Kauf­preis erstatten. Weitere Ausführungen, etwa, dass er als Privatmann verkauft, sind über­flüssig. Wer statt­dessen so wie Metaller14 unklar oder miss­verständlich formuliert, trägt die volle gesetzliche Sach­mangelhaftung, wie die alte Gewähr­leistung inzwischen heißt. Das bedeutet: Der Verkäufer steht zwei Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware genauso gut ist wie in der Artikel­beschreibung versprochen.

Gewähr­leistung kann teuer werden

Je nach Ware ist der Haftungs­ausschluss unterschiedlich wichtig. Faust­regel: Je wert­voller das Objekt, desto teurer kann es werden, für Mängel gerade­stehen zu müssen. Wer ein gebrauchtes Auto verkauft, läuft etwa Gefahr, einen neuen Motor bezahlen zu müssen, wenn der alte kurz nach Lieferung den Geist aufgibt. Zwar muss der Käufer einem Privatverkäufer, anders als einem Händler, stets nach­weisen, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag. Da aber bereits Vorstufen eines Motorschadens zu Gewähr­leistungs­ansprüchen führen können, ist das ein eher schwacher Trost. Das Risiko bleibt hoch.

hast du die haftung korrekt ausgeschlossen?

quelle:https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/

Lunastwin 
Fragesteller
 24.02.2019, 21:56

auf die Formulierung bestehe ich ja auch nicht, es geht mir drum dass die Ware in nachweisbar einwandfreiem Zustand war und nachdem sie sie kaputt gemacht hat, nicht mehr einwandfrei ist und ich meiner Meinung nach nicht dafür aufzukommen brauche

30087  24.02.2019, 22:00
@Lunastwin

mit diesem satz hättest du die probleme jetzt aber nicht.

jetzt kommt die beweislast zu tragen und erschwerend die Transaktion über PayPal.

ich weiß ja nicht wie hoch der verkaufswert war und ob es in deinem interesse liegt aber das läuft dann wohl auf ein gerichtliches verfahren hinaus.

Lunastwin 
Fragesteller
 24.02.2019, 22:22
@30087

Ach hab nochmal geguckt, ich hab das tatsächlich in meiner Beschreibung stehen. Habe dafür mal nen Standardsatz formuliert den ich immer reinkopiere und dachte erst das wäre das „falsche“Beispiel gewesen aber habe es tatsächlich wie im richtigen beispiel da stehen. Zwar ausfühlicher, also unnötig viel, aber trz

Wer hier im Recht hat bringt dir gar nichts, wenn PayPal entscheidet, dass der Käufer Recht hat, was meistens immer der Fall ist.