Neues EU-Recht für Privatverkauf

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Nach diesem Gesetz sollen / müssen nun auch private Verkäufer auf ihr Produkt eine Gewährleistung/Garantie geben.

Eine Garantie ist und bleibt eine freiwillige Sache, eine Garantie kann jeder geben wenn er dies möchte, oder auch nicht. Das ist völlig freigestellt und bleibt freiwillig, niemand kann gezwungen werden eine Garantie zu geben.
In den meisten Fällen wird eine freiwillige Garantie vom Hersteller aus gegeben, diese Garantie ist gebunden an den in den Garantiebedingungen erwähnten Vereinbarungen, welche vom Garantiegeber in den Bedingungen, wie Dauer der Garantie etc. frei stehen.

Die Sachmängelhaftung, umgangssprachlich Gewährleistung genannt, ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt egal ob der Verkäufer gewerblich oder privat ist grundsätzlich 2 Jahre.

Ein Privatverkäufer kann aber die Gewährleistung komplett im Kaufvertrag ausschließen.
Schließt er die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht aus, steht er die vollen 2 Jahre gegenüber dem Käufer in der Gewährleistungspflicht.

Ein gewerblicher Verkäufer kann gegenüber einem Privatkäufer lediglich bei gebrauchten Sachen die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren, auch dies muss vertraglich festgehalten sein, geschieht dies nicht, gelten auch hier die vollen 2 Jahre.

Dies alles ist bereits jetzt so, und mir ist nichts bekannt das sich dies im Jahr 2012 gegenüber Privatverkäufern ändern soll.

Eine Garantie ist Herstellersache, die kann ein Verkäufer gar nicht bieten, deshalb muss er sie auch nicht ausschließen - von daher schon mal: Schwachsinn.

Schwachsinn sind aber sowieso diese Disclaimer, die die vielen privaten Ebayer in ihren Angeboten stehen haben - und einer schreibt den Schwachsinn vom anderen ab.

Wichtig ist NUR, die Gewährleistung auszuschließen - alles andere ist überflüssig - sogar falsch.

Und das ändert sich auch nicht.

Lesestoff:

Ebay und das „neue EU-Recht“ - Ebay-Verkäufer erfinden täglich neue Gesetze

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Eine Garantie ist Herstellersache, die kann ein Verkäufer gar nicht bieten, deshalb muss er sie auch nicht ausschließen - von daher schon mal: Schwachsinn.

Eine Garantie ist eine freiwillige Sache, welche selbstverständlich auch jeder Verkäufer bieten kann.
Da eine Garantie frei gestaltbar ist, kann eine Garantie die unterschiedlichsten Bedingungen und Leistungen enthalten.

Das er etwas freiwilliges wie eine Garantie nicht ausschließen muss, ist natürlich Schwachsinn, da stimme ich dir völlig zu.

Als Privatverkäufer kann man das Ausschließen.

Es gibt bereits eine EU-Richtlinie die das vorschreibt lässt sich aber umgehen in dem du in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweißt das du weder Garantie noch Umtausch gewährst.

LG LUKAS

Es gibt keine EU-Richtlinie zum Thema Garantie für private Verkäufer......

@user1545

Besserwisser/in :)

Selbst wenn es nicht von der EU verordnet ist, es gibt das Gesetz das weiß ich 100%

Private Verkäufer müssen Garantie geben solange Sie dies nicht ausdrücklich ausschließen.

@lubayern91

NEIN! Du redest Schwachfug

@user1545

Schwachsinn oder Unfug? :D

Dann eben nenne es eben Gewährleistung...auf alle Fälle ist man sonst verpflichtet ...1 Jahr lang!

@lubayern91

Schwachsinn + Unfug = Schwachfug, ist doch logisch, oder?:

Dann eben nenne es eben Gewährleistung...

Nein ich nenne Garantie eben nicht "Gewährleistung".

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.... Besserwisser/in ... :)

@user1545

Das war mir schon klar, doof bin ich ja nicht :D =)

Gut belassen wir es dabei...es sei denn du möchtest deinen Ruf als Rosinenpuhler weiter stärken ^^ g

Auf jeden Fall Gewährleistung ausschließen ;-)

@lubayern91

Lukas

ich bin eigentlich die letzte, die Rosinen puhlen möchte (höchstens aus dem Hefezopf, denn da mag sich sich nicht) - und ich bin sicher, dass ich auch keinen solchen Ruf habe...

Aber bei solchen rechtlich verzwichten Themen ist eine korrekte Begrifflichkeit absolut notwendig - sonst könnte es ein böses Erwachen für einen privaten Verkäufer geben.

Stell dir mal vor, so ein Privat-VK hat einen hochwertigen gebrauchten Artikel für mehrere Tausend Euro verkauft und es tritt ein solcher Fall ein, der für einen gewerblichen Verkäufer ein GWL-Fall wäre....

Und der Private hat dann dann die Garantie - statt die Gewährleistung ausgeschlossen... :-((((

Und leider sind das extrem viele AB, in denen ich genau DAS lese...

@user1545

Ich selbst verkaufe viel bei Ebay und habe einen Standard Text in dem ich Garantie, Umtausch. Rückgabe und Gewähr ausschließe ;-)

Ja ich verstehe ja was du meinst das war eigentlich eher Spaßhaft gemeint insbesondere der "Rosinenpuhler" ;-)

LG Lukas

@lubayern91

Lukas

das ist zuviel des Guten und zeugt auch von "Weil es alle tun".

Du musst nichts ausschließen, wozu du gar nicht verpflichtet wärst.

Es genügt wirklich zu schreiben, dass du die Gewährleistung ausschließt - denn das wäre das EINZIGSTE, wozu du sonst als privater Verkäufer verpflichtet wärst.

Umtausch- und Rückgabe-Ausschluss ergibt sich bereits automatisch aus deinem Verkäuferstatus privat - und das Thema Garantie haben wir ja schon geklärt.

Viele wichtiger ist, dass du mindestens eine versicherte Versandart als Alternative anbietest, dass du paypal links liegen lässt, und dass du deutlich betonst, dass dein Verkauf eine Vorkasse-Verkauf ist (denn DAS nicht nicht selbstverständlich - steht nix im Angebot, könnte der Käufer theoretisch verlangen, dass du zuerst schickst und er dann bezahlt).

@user1545

Paypal ist sowieso der größte Dreck den Ebay hervorgebracht hat meiner Meinung nach..(Zumindest aus meiner Sicht als Verkäufer...ich finde es ist eine Frechheit neuerdings wird mein Geld einbehalten...solange bis ich positiv bewertet wurde oder eine Frist von 21 Tagen um ist...und extra Gebühren (Auf Preis UND Versand) werden auch noch fällig...und der Gipfel des ganzen ist das man es anbieten muss da zum einen sonst die Endgebote wesentlich niedriger ausfallen und unter 50 oder 60 Bewertungen DARF man gar nicht ohne Paypal verkaufen....normal dürfte solch ein Monopol nicht zulässig sein...meine Meinung...

Was genau verstehst du denn unter Gewährleistung? Ich gewährleiste das das Produkt, der Artikel funktionsfähig ist oder?!

@user1545

Ein Umtausch und Rückgaberecht gibt es (nur wenn schriftlich vereinbart)Ebenso ist es bei Garantie.

<mit freundlichem Gruß

Bley 1914

das du weder Garantie noch Umtausch gewährst.

Fein - dann hat der Käufer seine Gewährleistungsrechte ja nach wie vor...

Man sollte im Rechtsverkehr schon auf die exakten Begrifflichkeiten achten - sonst kann der Schuss arg nach hinten losgehen.

@outfreyn

so ist es @outfeyn - DH

@outfreyn

edit - weil diese blöde Software das posting mal wieder verdoppelt hat...

lässt sich aber umgehen in dem du in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweißt das du weder Garantie noch Umtausch gewährst.

Warum sollte etwas ausgeschlossen werden, was eine freiwillige Leistung darstellt ?
Garantie sowie eine Umtauschleistung sind beides freiwillige zusätzliche Vereinbarungen, diese müssen nicht ausgeschlossen werden, da diese nicht gegeben werden müssen, wenn diese beiden Sachen nicht explizit angeboten werden, muss für etwas nicht angebotenes auch niemand aufkommen, ist doch eigentlich logisch oder ?

Was ausgeschlossen werden muss, ist die Sachmängelhaftung (Gewährleistung), geschieht dies nicht im Kaufvertrag, steht man auch als Privatverkäufer mit den vollen 2 Jahren gegenüber dem Käufer in der Gewährleistungspflicht.