1.Januar arbeiten minderjährig
Hallo, ich mache gerade eine Ausbildung zur Hotelfachfrau. Ich soll am 31.Dezember und 1. Januar arbeiten, dass Problem, ich bin minderjährig (16.Jahre). Laut Jugendarbeitsschutzgesetzt darf ich das, aber nicht bzw.am 31. Dezember darf ich bis 14. 00 uhr arbeiten. Am 25. Dezember musste ich auch arbeiten, obwohl ich das nicht darf. Wenn ich jemanden darauf anspreche interessiert es keinen.Doch einfach nicht kommen und am 31. Dez. um 14 Uhr gehen geht ja auch nicht. Was soll ich jetzt machen?
Ich danke schon mal im voraus für jede antwort.
RoteRose1001
3 Antworten
Wende Dich doch mal an Deine zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Deine Gewerkschaft. Recht haben allein nützt nichts, man muss es auch durchsetzen können. Und wenn Du das nicht selber schaffst, dann solltest Du Dir helfen lassen. Ansonsten haben Deine Eltern ja auch noch Mitspracherecht, solange Du noch nicht 18 bist.
Hallo,
du darfst in deiner Ausbildung beschäftigt werden. Es steht nirgendwo, dass du am Silvester um 14.00 Uhr im Gesetz Schluss machen darfst oder am 1 Januar nicht arbeiten musst. Es gibt Ausnahmen für die Ausbildung. Wie gesagt lese dir den nachfolgenden Text durch. Wenn du an einem Feiertag arbeiten musst,, steht dir zudem ein zusätzlicher freier Tag in dieser Woche zu wo der Feiertag war.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Stefan
gehe mal auf die seite ministerium für justiz da stehts genauer.
In der Gastronomie wird nunmal auch an Silvester gearbeitet! Liegt daran, dass die Restaurants und Discos dann Silvesterparties feiern! Ebenso im Krankenhaus, Alten- und Kinderheim, an Hochöfen, Wasser- und Elektrizitätswerken etc.! Das sind alles nunmal keine Bürojobs, wo man am Wochenende immer frei hat! Mit 16 bist Du fast erwachsen! Wenn Du damit Probleme hast, solltest du den Beruf wechseln!?