1.Januar arbeiten minderjährig

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Wende Dich doch mal an Deine zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Deine Gewerkschaft. Recht haben allein nützt nichts, man muss es auch durchsetzen können. Und wenn Du das nicht selber schaffst, dann solltest Du Dir helfen lassen. Ansonsten haben Deine Eltern ja auch noch Mitspracherecht, solange Du noch nicht 18 bist.

Hallo,

du darfst in deiner Ausbildung beschäftigt werden. Es steht nirgendwo, dass du am Silvester um 14.00 Uhr im Gesetz Schluss machen darfst oder am 1 Januar nicht arbeiten musst. Es gibt Ausnahmen für die Ausbildung. Wie gesagt lese dir den nachfolgenden Text durch. Wenn du an einem Feiertag arbeiten musst,, steht dir zudem ein zusätzlicher freier Tag in dieser Woche zu wo der Feiertag war.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/so-duerfen-sie-als-jugendlicher-arbeiten/

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Stefan

gehe mal auf die seite ministerium für justiz da stehts genauer.

In der Gastronomie wird nunmal auch an Silvester gearbeitet! Liegt daran, dass die Restaurants und Discos dann Silvesterparties feiern! Ebenso im Krankenhaus, Alten- und Kinderheim, an Hochöfen, Wasser- und Elektrizitätswerken etc.! Das sind alles nunmal keine Bürojobs, wo man am Wochenende immer frei hat! Mit 16 bist Du fast erwachsen! Wenn Du damit Probleme hast, solltest du den Beruf wechseln!?