Rechtsgültigkeit des Übergabeprotokolls bei Auszug

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Bei der Übergabe am 24.02 hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll gemacht in dem stand das wir noch die oberen Schlafräume streichen müssen. Mehr sollte laut Protokoll nicht gemacht werden. Mein Vater hat also die Räume gestrichen ( er ist Maler) Einige Tage später sagte der Vermieter wir sollten nochmals die Küche streichen da man dort noch die Spachtelmasse durch die Farbe sieht welche rechtliche Gültigkeit hat das Übergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll hat eine gravierende rechtliche Bedeutung, wenn es von beiden seiten unterschrieben worden ist.

Nach Ansicht des BGH (NJW 1098, 446) besteht der Sinn und Zweck eines Rückgabeprotokolls darin, dass der Zustand der Mietsache beweissicher festgehalten wird. Der Mieter kann nur für solche verantwortlich gemacht werden, die in dem Protokoll auch vermerkt sind (OLG Celle MDR 1998,149), allerdings besteht keine Verpflichtung des Vermieters oder Mieters ein Protokoll überhaupt aufzustellen oder zu unterzeichnen. Nur wenn sich die Parteien zur Unterschrift entscheiden, dann kommt dem Protokoll eine erhebliche rechtliche Bedeutung zu. Selbst für Schäden, die bei der Rückgabe nicht erkennbar waren, soll es nach Ansicht des AG Pforzheim (WM 56, 2005) keine Ausnahmen geben. In dem Protokoll sei nach Ansicht des Gerichtes ein negatives Schuldanerkenntnis zu sehen (§ 397 Abs. 2 BGB). Der Vermieter trägt danach das Risiko von unentdeckten Schäden.

Weiteres unter:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

MfG

johnny

Simone2101 
Fragesteller
 20.04.2014, 13:58

Hallo, Der Vermieter sagte nach vier Wochen, das er ja jetzt erst die Zeit gefunden hätte sich zusammen mit seiner Frau das Haus im hellen anzusehen und dabei hätte er diese ganzen Sachen gesehen. Ich habe ihm dann gesagt das wir die Übergabe am 24.02 auch im hellen gemacht hätten und das es mich sehr wundert das er erst jetzt diese Sachen sieht( die waren bei der Übergabe auch schon sichtbar). Er sagte dann das er das Protokoll quasi blind im Vertrauen in mich gemacht hätte und das er deswegen fordert das das komplette untere Stockwerk noch gestrichen wird. Ich glaube aber eher das er glaubt für ein perfekt gestrichenes Haus deutlich mehr Geld bekommen zu können( was ich für Quatsch halte ). Da mein Vater Maler ist und er das weiß glaube ich das er das Haus umsonst total Schick haben möchte. Kann ich jetzt einfach die sechs Monate bis Ende August aussitzen und ihn dann auffordern die Kaution zu bezahlen? Die will er nämlich nicht rausgeben. Vermutlich weil er jetzt keine Mieteinnahmen mehr hat. Kommt er damit durch das wir an dem Haus noch was machen müssen, obwohl die im Protokoll festgehaltenen Arbeitenden gemacht wurden?

johnnymcmuff  20.04.2014, 19:14
@Simone2101
Er sagte dann das er das Protokoll quasi blind im Vertrauen in mich gemacht hätte und das er deswegen fordert das das komplette untere Stockwerk noch gestrichen wird.

Bindung des Vermieters an den Inhalt des Protokolls: (Schönheitsreparaturen) Das Übergabeprotokoll hat erheblich rechtliche Wirkungen. Enthält das Protokoll der Wohnungsabnahme keine aufgeführten Wohnungsmängel und beschreibt es die Wohnung als "im ordentlichen Zustand" befindlich, so schuldet der Mieter keine Renovierungsleistungen (Schönheitsreparaturen). Dazu das Urteil des AG Münster, vom 9. Januar 1990, Az: 4 C 720/89. Im Protokoll sind entgegen der üblichen Praxis keinerlei Mängel der Wohnung aufgeführt. Schon dies spricht gegen einen möglichen Schadensersatzanspruch der klagenden Vermieterin wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.

Kann ich jetzt einfach die sechs Monate bis Ende August aussitzen und ihn dann auffordern die Kaution zu bezahlen? Die will er nämlich nicht rausgeben.

Aber sicher und nach 6 Monaten Brief per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung das Geld fordern( er darf nur noch einen kleinen Teile für die Nebenkostenabrechnung einbehalten.)

Kommt er damit durch das wir an dem Haus noch was machen müssen, obwohl die im Protokoll festgehaltenen Arbeitenden gemacht wurden?

Wenn man seine Rechte kennt, dann nicht.

Die Sache ist ganz einfach: Der Vermieter hat die gute Arbeit Deines Maler-Vaters zu schätzen gelernt und möchte sie nun für möglichst kein Geld im ganzen Haus haben.

Wenn das Protokoll zumindest vom Vermieter unterschrieben ist, hat er keinen Anspruch mehr auf weitere Malerarbeiten, es sei denn, er zahlt dafür, wie sich das gehört und Dein Vater mag das auch machen.

Wenn man eine Besichtigung macht, gehören frei zugängliche Wandflächen sicher nicht zu den versteckten Mängeln. Da hat er einfach keine Chance.

Wie und wann ihr an die Kaution kommt: s. Antwort von "DerHans"

Simone2101 
Fragesteller
 20.04.2014, 13:57

Hallo, Der Vermieter sagte nach vier Wochen, das er ja jetzt erst die Zeit gefunden hätte sich zusammen mit seiner Frau das Haus im hellen anzusehen und dabei hätte er diese ganzen Sachen gesehen. Ich habe ihm dann gesagt das wir die Übergabe am 24.02 auch im hellen gemacht hätten und das es mich sehr wundert das er erst jetzt diese Sachen sieht( die waren bei der Übergabe auch schon sichtbar). Er sagte dann das er das Protokoll quasi blind im Vertrauen in mich gemacht hätte und das er deswegen fordert das das komplette untere Stockwerk noch gestrichen wird. Ich glaube aber eher das er glaubt für ein perfekt gestrichenes Haus deutlich mehr Geld bekommen zu können( was ich für Quatsch halte ). Da mein Vater Maler ist und er das weiß glaube ich das er das Haus umsonst total Schick haben möchte. Kann ich jetzt einfach die sechs Monate bis Ende August aussitzen und ihn dann auffordern die Kaution zu bezahlen? Die will er nämlich nicht rausgeben. Vermutlich weil er jetzt keine Mieteinnahmen mehr hat. Kommt er damit durch das wir an dem Haus noch was machen müssen, obwohl die im Protokoll festgehaltenen Arbeitenden gemacht wurden?

ist das protokoll übergeben und beide parteien sind sich bei übergabe einig so ist diese protokoll rechtsgültig. ihr müsst also nichtmehr tun in eurem alten haus/ wohnung.

Simone2101 
Fragesteller
 20.04.2014, 13:58

Hallo, Der Vermieter sagte nach vier Wochen, das er ja jetzt erst die Zeit gefunden hätte sich zusammen mit seiner Frau das Haus im hellen anzusehen und dabei hätte er diese ganzen Sachen gesehen. Ich habe ihm dann gesagt das wir die Übergabe am 24.02 auch im hellen gemacht hätten und das es mich sehr wundert das er erst jetzt diese Sachen sieht( die waren bei der Übergabe auch schon sichtbar). Er sagte dann das er das Protokoll quasi blind im Vertrauen in mich gemacht hätte und das er deswegen fordert das das komplette untere Stockwerk noch gestrichen wird. Ich glaube aber eher das er glaubt für ein perfekt gestrichenes Haus deutlich mehr Geld bekommen zu können( was ich für Quatsch halte ). Da mein Vater Maler ist und er das weiß glaube ich das er das Haus umsonst total Schick haben möchte. Kann ich jetzt einfach die sechs Monate bis Ende August aussitzen und ihn dann auffordern die Kaution zu bezahlen? Die will er nämlich nicht rausgeben. Vermutlich weil er jetzt keine Mieteinnahmen mehr hat. Kommt er damit durch das wir an dem Haus noch was machen müssen, obwohl die im Protokoll festgehaltenen Arbeitenden gemacht wurden?

AlukaRuhani  20.04.2014, 17:21
@Simone2101

diese vorderung ihres vermieters ist unzulässig und somit hinfällig. die kaution kann ein vermieter bis zu 6 monaten einbehalten danach muss der vermieter die kaution an sie übergeben sollte dies nicht geschehen wenden sie sich an einen anwalt dieser wird ihnen helfen ihr recht durchzusetzen legen sie ihrem anwalt das übergabeprotokoll vor ( das originale er kann sich dann eine kopie machen). wenn die arbeiten in dem haus erledigt wurden die im protokoll stehen und das ohne nachweisbaren pfusch kann ihr vermieter keine weiteren vorderungen stellen.

meine persöhnliche meinung dazu ist ihr alter vermieter möchte einfach nur geld sparen und sich sein haus für umsonst verschöhnern lassen. dies ist im übrigen ein straftatbestand der zur anzeige gebracht werden kann

Wenn bei der Hausübergabe keine weiteren Mängel festgehalten wurden, gab es auch keine.

Da ja euer Vater jetzt gar keinen Zugang zu dem Haus mehr hatte, könnte der Eigentümer die weiteren Schäden ja auch selbst verursacht haben.

Die Mietkaution kann er allerdings bis zu 6 Monaten einbehalten. Danach kann dein Vater sie einklagen.

Simone2101 
Fragesteller
 20.04.2014, 13:54

Hallo, Der Vermieter sagte nach vier Wochen, das er ja jetzt erst die Zeit gefunden hätte sich zusammen mit seiner Frau das Haus im hellen anzusehen und dabei hätte er diese ganzen Sachen gesehen. Ich habe ihm dann gesagt das wir die Übergabe am 24.02 auch im hellen gemacht hätten und das es mich sehr wundert das er erst jetzt diese Sachen sieht( die waren bei der Übergabe auch schon sichtbar). Er sagte dann das er das Protokoll quasi blind im Vertrauen in mich gemacht hätte und das er deswegen fordert das das komplette untere Stockwerk noch gestrichen wird. Ich glaube aber eher das er glaubt für ein perfekt gestrichenes Haus deutlich mehr Geld bekommen zu können( was ich für Quatsch halte ). Da mein Vater Maler ist und er das weiß glaube ich das er das Haus umsonst total Schick haben möchte. Kann ich jetzt einfach die sechs Monate bis Ende August aussitzen und ihn dann auffordern die Kaution zu bezahlen? Die will er nämlich nicht rausgeben. Vermutlich weil er jetzt keine Mieteinnahmen mehr hat. Kommt er damit durch das wir an dem Haus noch was machen müssen, obwohl die im Protokoll festgehaltenen Arbeitenden gemacht wurden?