Rechtsfrage zur Garantie
Hallo,
ich habe mir vor nichteinmal 6 Monaten einen Roller (Kymco,2-Takt,Super8) gekauft. Mitlerweile war ich zich mal in der Werkstatt mit dem Roller.Dauernd hat das Teil was. Erst fällt das Licht komplett aus nach tauschen der Licht-Rellays durch die Werkstatt funktioniert dieses immer noch nicht.Dann brennt dauernd einen Sicherung durch. Dies wurde dann kurzzeitig behoben, Es stand Wasser im Kabelbaum.Es gab da eine Serie wo der Kabelbaum nicht richtig gewickelt war. neulich fahre ich dann nach Hause und bleibe mit dem Roller mitten auf der Straße stehen. Ich musste mich samt Roller abholen lassen. Dann war er wieder in der Werkstatt als ich ihn abholen wollte bin ich nach 200 Metern wieder stehen geblieben und musste den Roller zurück zur Werkstatt schieben. Der Werkstattmeister kam mit der Ausrede das es ihm peinlich ist. Wann habe ich Anspruch auf einen komplett neuen Roller oder kann ich sogar mein Geld zurück verlangen??
ich danke euch im vorraus für hilfreiche antworten. sorry wegen der rechtschreibung. ich war zu faul alles zu korigieren. bin in der anfangsphase vom 10 Fingerschreibsystem :-P
1 Antwort
Mir ist das gleiche mal mit einem "Montagsauto" passiert! Ich bin zum Händler und habe ihm eine Frist für letzte Nachbesserungen gesetzt und ihm danach das Auto (ca. 6 Monate alt) wieder auf den Hof gestellt und auch den Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer (abzgl. Kilometer zur Werkstatt) erstattet bekommen. Offen mit dem Händler sprechen, Nachfrist setzen und wenn dann immer noch nicht Ruhe ist, Fahrzeug zurückgeben (z. Not mal ein paar Euro für einen Anwalt investieren!)
Jo, würde ich auch so machen - aber nicht gleich am Anfang mit dem Anwalt drohen.^^
Ist nicht gerade Kymco-Typisch so etwas, merkt man ja auch daran, dass es dem Meister peinlich ist. ;) "Montagsfahrzeuge" findet man leider quer durch alle Markenhersteller...