Rechtsfrage zur Garantie

1 Antwort

Mir ist das gleiche mal mit einem "Montagsauto" passiert! Ich bin zum Händler und habe ihm eine Frist für letzte Nachbesserungen gesetzt und ihm danach das Auto (ca. 6 Monate alt) wieder auf den Hof gestellt und auch den Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer (abzgl. Kilometer zur Werkstatt) erstattet bekommen. Offen mit dem Händler sprechen, Nachfrist setzen und wenn dann immer noch nicht Ruhe ist, Fahrzeug zurückgeben (z. Not mal ein paar Euro für einen Anwalt investieren!)

Eichbaum1963  01.10.2012, 18:36

Jo, würde ich auch so machen - aber nicht gleich am Anfang mit dem Anwalt drohen.^^

Ist nicht gerade Kymco-Typisch so etwas, merkt man ja auch daran, dass es dem Meister peinlich ist. ;) "Montagsfahrzeuge" findet man leider quer durch alle Markenhersteller...