Mittelfinger zeigen im Straßenverkehr. Keine Zeugen vorhanden. Welche Folgen kann das haben?

8 Antworten

Es wird Aussage gegen Aussage stehen und du es wird wahrscheinlich niemand bestraft werden

Hallo Trymore,

wenn Jemand zur Polizei geht und dort einen Strafantrag nach folgenden Rechtsgrundlagen stellt:


§ 185 StGB - Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.  


§ 194 StGB - Strafantrag 

(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass beleidigende Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt‐ oder Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.


leitet die Polizei gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren ein.

  • Der Beschuldigte erhält in dem Moment den Staus des Beschuldigten
  • Der Geschädigte erhält den Status Geschädigter und zugleich Zeuge

Beide erhalten eine Vorladung zur Vernehmung.

Und wenn Du schreibst:

Jeder kann ja sagen, das man den Stinkefinger gezeigt hat

denkst Du sicher, es steht ja eine gleichgewichtige Aussage gegen Aussage. Dem ist aber nicht so.

  • Auf der einen Seite stehst Du, der als Beschuldigter durchaus lügen darf und auch ein berechtigtes Interesse hat die Sache so hinzustellen, dass er nicht bestraft wird.
  • Auf der anderen Seite steht ein neutraler Zeuge, der eigentlich keinen Grund hätte Jemanden für was zu beschuldigen, was dieser nicht getan hat und der sich zumal mit einer falschen Anzeige nach folgender Rechtsgrundlage strafbar machen würde:


§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Geht die Sache vor Gericht und lügt er dort weiter, begeht der Zeuge eine weitere Straftat:


§ 153 StGB - Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Ich glaube Du kannst Dir nun selber ausrechnen, wem mehr geglaubt wird:

  • dem Beschuldigten der Grund hat zu lügen und zudem für eine Lüge nicht bestraft werden kann.
  • dem Geschädigten, der eigentlich keinen Grund hat zu lügen und sich mit der falschen Verdächtigung noch strafbar machen würde.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du Vorstrafen beispielsweise wegen Beleidigung hast, wäre die Situation etwas anders zu bewerten. Dann wäre ein Gericht eher geneigt, dem Beleidigten zu glauben, wenn Aussage gegen Aussage steht. Aber alles ist eine Frage des Einzelfalles unter Abwägung der "Tatumstände" und des Täters. Ein Richter entscheidet darüber.

Dann wird Aussage gegen Aussage stehen und es geht unentschieden aus!

Wenn ich du wäre:  Kein negatives Urteil akzeptieren. Für das Zeigen des Daumen oder kleinen Fingers wird man ja auch nicht bestraft.

Die Erfindung das Zeigen des Mittelfingers unter Strafe einer Beleidigung nach § 185 StGB zu stellen, ist doch absolut lächerlich.

Das kann mich auch jemand wegen Beleidigung anzeigen, wenn ich zu dem sage:  "Sie sind hübsch."

Auch wenn du dich mit den Gepflogenheiten in Deutschland nicht auszukennen scheinst, stellt das Zeigen des Mittelfingers doch eine Beleidigung dar.