Rechtsfrage bezüglich Geschenk (Katze)
Hallo,
ich habe mich extra nochmal hier angemeldet um diese Frage stellen zu können. Und zwar hat meine Mutter von Herrn B einen jungen Kater geschenkt bekommen, der eigentlich für mich bestimmt war. Am nächsten Tag hieß es jedoch plötzlich von meiner Mutter das Herr B die falsche Katze geschnekt hat und diese wieder zurück will. Dafür sollen wir die weibliche Katze die meine Mutter eigentlich zuerst ausgesucht hatte (sind zwei Zwillinge) bekommen. Nun hat sich jedoch der Kleine schon so gut bei uns eingelebt und ich sofort mein Herz an ihn verloren, ihn durch eine neue zu ersetzen tut mir jetzt schon weh und wäre auch für den Kleinen ziemlich verstörend... Darum möchte ich um sie kämpfen und notfalls auch juristisch dagegen vorgehen. Im Volksmund heißt es ja geschnekt ist geschnekt, wiederholen ist gestohlen, aber wie sieht es hier eigentlich juristisch aus? Hat B nicht grob fahrlässig gehandelt und muss für seinen Fehler jetzt gerade stehen? Oder kann er die Katze tatsächlich noch zurückverlangen? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag oder sonstiges , alles wurde mündlich zwischen B und meiner Mutter ausgemacht.
Er schläft gerade auf meinem Schoß und ich könnte einfach nur heulen :(
LG
3 Antworten
Bei sogenannten "Irrtümern" ist das Rechtsgeschäfts (nichts anderes ist auch eine Schenkung ;) ) seitens des Schenkenden anfechtbar. Also schlechte Karten für euch. Rechtlich ist diese Rückabwicklung also vollkommen legitim
Nun mal langsam.
Du solltest eine Katze geschenkt bekommen. Deine Mutter hat das Kätzchen ausgesucht und der Besitzer hat das Kätzchen gebracht. Am nächsten Tag hat er gemerkt, dass er nicht das Kätzchen sondern das Katerchen zu euch gebracht hat und will nun alles wieder richtig machen. Er hatte sich geirrt. Und mit Irrtum kommt er vor Gericht durch.
Hey, du hast dich weder an das Katerchen gewöhnt noch der Kleine sich an euch. Sei ein großes Mädchen, gibt das Katerchen ohne Murren zurück und hab das Kätzchen lieb.
Das ist doch nicht weniger wert, wäre schon ungerecht von dir, wenn du es jetzt ablehnst noch bevor du es kennst.
Viel Spaß mit dem Familienzuwachs.
Sorry für meinen Irrtum, ändert aber nichts am Ergebnis.
Auch nicht, dass deine Mutter das Katerchen mitgebracht hat. Irrtum ist Irrtum. Und du wirst auch mit dem Kätzchen Spaß
Hoffenlich haste diesmal einen guten Anwalt gefunden. Bist sehr schnell dabei zum Anwalt zu rennen, kann man auch in einem Gespäch klären. Aber bei Dir zahlt ja alles die Staatskasse.
Lanvendel53: Das ist mir durchaus klar. Dennoch wäre ich ja mal gespannt wie du reden würdest wenn es sich um deine Katze die du lieb gewonnen hast handeln würde. Sicherlich nocht so gleichgültig...
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p>Sonzalesspeedy: Und? Was hindert mich daran, um mein Recht zu kämpfen? Versuchen kann man es immer ja immer... Und ich habe auch vor es nochmal in einem persönlichen Gespräch zu versuchen, ich wollte lediglich vom juristischen Hintergrund zu diesem Thema Ahnung haben, bevor ich mich drauf losstürtze. Und siehe da: wieder was dazu gelernt.
Hey, wenn ich gleichgültig wäre, hätte ich nicht geantwortet.
Du hast nur geschrieben, dass der Katzenbesitzer am nächsten Tag gekommen ist, du das Katerchen also gerade mal einen Tag hast und da kann meiner Meinung nach die Zuneigung auch noch verschmerzt werden, wenn man dafür gleich ein süßes Kätzchen bekommt. Also nicht falsch verstehen.
Hoffe, dass du deine Katze noch nicht zurückgegeben hast. Mein Sohn, der Jura studiert ist der Meinung, dass es sich nicht um einen Irrtum handelt und du die Katze behalten kannst. Er hat etwas von Wesensgleichheit erzählt und ein Irrtum ausgeschlossen werden kann. Außerdem müsstest nicht du klagen, sondern der Vorbesitzer auf Herausgabe, was er vielleicht gar nicht machen würde und bis dahin zum anderen die Gewöhnung der Katze an dich und umgekehrt auch tatsächlich schon so groß wäre, dass eine Wegnahme nicht gerechtfertigt wäre. Tut mir sehr leid, dass ich und viele andere dich falsch beraten haben. Werde in Zukunft keine Rechtsfragen mehr beantworten. Sorry, nochmal.
Hey, danke für die Antwort.
Wir können das Kätzchen tatsächlich doch behalten, da der Besitzer eingewilligt hat, als meine mum ihm erklärte wie schnell er mich als Herrchen akzeptiert hat und wie traurig ich war :)
rede mit herrn b dass ihr beide katzen bekommen könnt, evtl gegen eine finanzielle leistung. quasi eine geschenkt und eine abgekauft. denn kleine katzen sollten nicht allein leben und als geschwister kennen sie sich sicherlich schon.. und mögen sich. das spart die zusammenführung
ist eh schon fragwürdig dass die beiden getrennt werden sollten und mindestens eine anscheinend allein leben soll :(
Nein meine Mutter hat es gebracht , und ich bin auch kein kleines Mädchen sondern ein 21-Jähriger Kerl ;)
Hab aber schon meinen Anwalt bezüglich der Sache gefragt, dieser sagte das es sich hierbei um einen Irrtum handelt und somit der Schneker eine Rückabwicklung anfechten kann, da ich ja Schadensersatz in Form der anderen Katze bekomme. Damit hat es sich dann wohl erledigt...