Darf ich meinen Hund mit zu Besuch bringen?

5 Antworten

Du bist mit deinem Freund zusammen gezogen und die Hundehaltung ist nicht erlaubt.

Jetzt legst du dir einen Hund zu und glaubst, dass der Vermieter den Hund als Gast dulden muss.

Sieht eben nicht nach Gast aus.

Besuch kann der Vermieter nicht verwehren; Viehzeug aller Art schon!
Der Besuch kläffender, bissiger und aggressiver Hunde kann daher durchaus verboten werden, da auch bei einer fehlenden Vereinbarung zur Tierhaltung immer im Rahmen einer Interessenabwägung zu bestimmen ist, wann eine Tierhaltung die Grenze zur Unzumutbarkeit und damit den
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache überschreitet.



ist beides aber nicht der Fall. Bissig schon mal ganrnicht das sie ein Therapie Hund ist und kläffen tut sie auch nicht. man kann bei uns an der haustür klingeln und es kommt kein mukks von ihr auch paket boten oder sonstiges belt sie nicht an. Ausser bei spielen tut sie vlt mal bellen aber auch keine 2 minuten durch gehend nur einmal kurz und das auch nur selten

paar sekunden google wären schneller gewesen als dein roman

http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/

als hätte ich nicht schon längst auf googel geguckt. Bin auch auf der selben seite gewessen aber über all steht was anders mal steht auf einer seit besuch ist bis zu 2 wochen erlaubt dann steht mal wieder auf einer anderen nein nur tags über und auf der nächsten steht dann nein darf garnicht mit gebracht werden zu besuch

In der Regel kann der Vermieter es nicht verbieten, aber bei häufigen Besuch mit Hund oder wenn der Besuch öfter übernachtet kann der Vermieter es verbieten.

Schau mal hier rein:

http://www.finanztip.de/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot/

Vielen lieben dank ich schau gleich mal rein. Nein sie ist jetzt das erste mal mit. Wie oben schon geschrieben ist meine Mutter im Krankenhause wo der Hund sonst ist wenn ich meinen freund besuche. Da ich aber nicht über Nacht alleine bleiben kann hat ich keine andere Möglichkeit als den Hund mit zunehmen.

Grundsätzlich beinhaltet ein Hundehaltungsverbot nicht auch ein Hundebesuchsverbot.

ABER: das bedeutet nun nicht, dass du häufiger und mehrere Tage mit Hund in der Wohnung des Hundes übernachten darfst.

Dazu gibt es verschiedene Urteile, im Tenor immer gleichlautend, aber eine feste Regelung, wie viele Tage erlaubt sind und wie häufig so ein Besuch ausfallen darf, die gibt es nicht.

okai vielen dank für die hilfreiche und vernünftige antwort :)