Wie kann ich einen geliehenen Gegenstand zurückfordern?
Hallo,
im September habe ich einer Person etwas geliehen. Der Gegenstand hat keinen großen materiellen Wert, ist für mich emotional aber wichtig und ich würde mir wünschen, dass ich ihn wiederbekomme.
Ich hatte ihn damals per Mitfahrgelegenheit verschickt, mit der Abmachung, dass er zügig per Post-Paket wieder zu mir zurückgebracht wird. Leider hat diese Person kurz danach jeglichen Kontakt abgebrochen und sich grundlos aus dem Freundeskreis zurückgezogen.
Auf Nachfragen reagiert sie überhaupt nicht, auch eine Fristsetzung und die Betonung der Dringlichkeit brachten nicht den gewünschten Erfolg.
Wie kann ich weiter vorgehen? Gibt es da überhaupt noch Möglichkeiten? Der Wert liegt bei 15-20€. Anwalt lohnt leider nicht, zumal ich nun auch nicht soo viel Geld über habe. Kann man direkt beim Amtsgericht etwas ausrichten?
Liebe Grüße
5 Antworten
ich würde die person rigoros anzeigen. geht auch online. dann bekommt sie vielelicht einen schock und rückt den gegenstand wieder raus.
Den Beweis gibt es, sowohl schriftlich per Mail als auch die Mitfahrgelegenheit (eine Bekannte) kann dies bestätigen
Eine Anzeige kostet Dich keinen Cent. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Also wenn du da "Rechtlicht" nichts machen möchtest, könntest du höchstens noch versuchen die Person direkt anzutreffen oder deren Eltern/Bekannte nach einer "Vermittlung" mit der Person befragen.
Eltern/Bekannte kenne ich nicht, rechtlich wäre für mich schon eine Möglichkeit
Erstmal kannst Du noch mit einem Anwalt bzw. einer Klage drohen. Wenn das auch nichts bringt, kannst Du auch ohne Anwalt Klage einreichen. Anwälte sind zwar sehr hilfreich, aber keine Pflicht.
Die Drohung brachte keinen Erfolg.
Mir ist es auch immer wieder Passiert, man lernt durch Fehler, ich kann dir nur Raten, diese Person zu vergeben, und in Gedanken alles los lassen, einfach nach Vorne schauen
Und was willst Du da bitte ausrichten? Einen Haftbefehl? Vollstreckungsbescheid? Es ist einfach ein zu geringer Wert.
Wenn die Person, dann richtig arschig ist, sagt Sie sie hat keinen Gegenstand erhalten (Gibt ja auch kein Beweis), dann hat man nichts davon und eventuell auch noch kosten.