Ein Geschenk zurück verlangen
Guten Tag, Ich hätte eine Frage
Wenn man jemandem etwas erlaubt aus dem Garten zu holen und er es später macht ist es dann Diebstahl weil man es sich anders überlegt hat?
Es geht darum, dass in meiner WG einige Arbeiten zu volrichten waren, die Mein Freund Gott sei dank erlädigt hat, da wir ansonsten eine Summe über 500 euro zu bezahlen hätten. Aus dank darüber haben wir ihm gesagt, dass er sich etwas aus dem Garten nähmen dürfte, was für uns keinen Wert hatte.
So nun hat er sich das wohl vor einigen Wochen mitgenommen, doch leider hat es sich meineMitbewohnerin in der zwischen Zeit anders überlegt und bezeichnet es als diebstahl.
Als er mit allem fertig war standen wir zu dritt da und er meinte er könne die Sachen vielleicht noch für einige Euros verkaufen und uns das Geld geben, doch sie selbst meinte, dass er es ja für seine Mühe doch behalten solle.
Jetzt meint sie, dass sie ja nicht wusste wie viel Wert es denn sei und sie hat sowas auch malgesagt, dass sie doch gerne was haben wollte doch das hab ich nicht so ernst genommen.
Außerdem meint sie die Übergabe war nicht rechtmäßig, da sie nicht dabei war und das sie nix versprochen hätte, sie sieht zwar ein, dass ein Meinungswechsel so nett ist aber ihr gutes Recht.
Natürlich währe es nett gewesen, wenn ich es ihr geagt hätte als die Sachen abgeholt wurden, aber darf sie es jetzt zurück verlangen?
3 Antworten
Er hat nicht aus Versehen das Deutschbuch mitgenommen?
Es heißt nicht umsonst im Volksmund...geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.
Einmal eine Schenkung getätigt kann man diese nur in Ausnahmefällen anfechten auch wenn sich später heraus stellt das der Gegenstand entgegen eigener Einschätzung doch von Wert war. Sollte sich allerdings herausstellen das Du Eigentum deiner Mitbewohnerin verschenkt hast ohne das sie zugestimmt hat, hättest Du ein Problem. Der Beschenkte konnte nicht wissen wessen Sache er sich genommen hat weil er sich "irgendetwas" aus dem Garten hatte mitnehmen dürfen.
man kann geschenke zurückholen z.b. wegen groben undanks oder wenn man eine verlobung löst und dann dinge wiederhaben will, die man zwar dem anderen gegeben, aber eigentlich für die gemeinsame zukunft angeschafft hat.
das sehe ich in dem fall alles nicht.
der bekannte braucht dinge, die ihm geschenkt wurden, nicht "ewig" aufgewahren, falls sich der andere das anders überlegt. er kann damit gleich machen, was er möchte. man kriegt z.b. einen hässlichen gegenstand geschenkt, dann kann man ihn sofort (heimlich) in die tonne klopfen. wenn der geber dann später aufschlägt und es zurückhaben will, hat er pech gehabt.
diebstahl ist was ganz anderes: das ist gegen den willen des eigentümers aneignen; hat hier ja wohl nicht stattgefunden. die dinge wurden übergeben. auch wenn deine mitbewohnerin nicht dabei war, hätte sie gleich sagen müssen, dass das ein missverständnis war. indem sie mehrere wochen hat verstreichen lassen, hat sie das ganze doch gebilligt.
- dein deutsch ist eine vollkatastrophe :D
- geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen. es ist seins.