Ein Geschenk zurück verlangen

3 Antworten

Er hat nicht aus Versehen das Deutschbuch mitgenommen?

Es heißt nicht umsonst im Volksmund...geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.

Einmal eine Schenkung getätigt kann man diese nur in Ausnahmefällen anfechten auch wenn sich später heraus stellt das der Gegenstand entgegen eigener Einschätzung doch von Wert war. Sollte sich allerdings herausstellen das Du Eigentum deiner Mitbewohnerin verschenkt hast ohne das sie zugestimmt hat, hättest Du ein Problem. Der Beschenkte konnte nicht wissen wessen Sache er sich genommen hat weil er sich "irgendetwas" aus dem Garten hatte mitnehmen dürfen.

man kann geschenke zurückholen z.b. wegen groben undanks oder wenn man eine verlobung löst und dann dinge wiederhaben will, die man zwar dem anderen gegeben, aber eigentlich für die gemeinsame zukunft angeschafft hat.

das sehe ich in dem fall alles nicht.

der bekannte braucht dinge, die ihm geschenkt wurden, nicht "ewig" aufgewahren, falls sich der andere das anders überlegt. er kann damit gleich machen, was er möchte. man kriegt z.b. einen hässlichen gegenstand geschenkt, dann kann man ihn sofort (heimlich) in die tonne klopfen. wenn der geber dann später aufschlägt und es zurückhaben will, hat er pech gehabt.

diebstahl ist was ganz anderes: das ist gegen den willen des eigentümers aneignen; hat hier ja wohl nicht stattgefunden. die dinge wurden übergeben. auch wenn deine mitbewohnerin nicht dabei war, hätte sie gleich sagen müssen, dass das ein missverständnis war. indem sie mehrere wochen hat verstreichen lassen, hat sie das ganze doch gebilligt.

  1. dein deutsch ist eine vollkatastrophe :D
  2. geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen. es ist seins.