Rechtschreibfehler im Gerichtsbeschluss.
Wird der Beschluss dadurch evtl. ungültig?
3 Antworten
allenfalls wenn durch den Rechtschreibfehler des Sinn des Urteils verfälscht wird. Maßgeblich ist immer der Urteilsspruch und Urteilstenor des Richters bei der Urteilsverkündigung, der schließlich auch auf Tondatenträger festgehalten ist und nicht der Fehler einer nachgeordneten Hilfskraft.
Wie gesagt , der Brief kam per Post. War ein Abschrift vom Originalbeschluß
Das kommt darauf an, ob sich durch den Schreibfehler der Sinn des Dokuments ändert. Falls nicht ist die Antwort ganz einfach: Nein.
Vielen Dank für die Hilfe und alle Antworten
Der Sinn des gesamten Beschlusses (schriftlich per Post bekommen) ändert sich dadurch nicht. Muss wohl mein DNA doch abgeben (Begründung `- Vorbeugung eventueller künftiger Straftaten)
Es gibt sicher eine Widerspruchsmöglichkeit, die Begründung für die DNA-Feststellung ist ja mehr als zweifelhaft. Die DNA wird normalerweise festgestellt, um bei weiteren Straftaten leichter Beweise sichern zu können, aber nicht, um vorzubeugen. Das ist Unsinn.
Es gibt anscheinend doch relativ viele solche Fälle. Ich versuch es evtl. mit Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG)
Sieh auch http://dejure.org/gesetze/StPO/81g.html
Es ist zwar traurig, dass die Deutsche Sprache selbst von Staatsangestellten (Beamten oder Nicht-Beamte) nicht beherrscht wird, aber durch eine fehlerhafte Rechtschreibung wird das Dokument dennoch nicht ungültig bzw unwirksam....
Aber es beruhigt einen selbst, dass selbst Personen, die eigentlich keine Defizite bzgl der Rechtschreibung haben bzw haben sollten, auch keinen Durchblick mehr haben, was nun heutzutage die richtige Schreibweise ist und was nicht ;)
Ein Beschluss ist kein Urteil, dem geht keine Verhandlung voraus und der wird auch nicht al sTondatenträger gespeichert.