"Der erstinstanzliche Gegenstandswert wird auf 5000€ festgesetzt"?

6 Antworten

In jedem gerichtlichen Verfahren gibt es einen Gegenstands- bzw. Streitwert. Hier hat das Gericht 5000 € angenommen. Das ist der Auffangwert.

Bei dem Streitwert geht es nicht um den tatsächlichen Schaden, um den gestritten wirde, sondern um eine Wert, aus dem später die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltsgebühren errechnet werden.
Beim Amtsgericht darf dieser höchstens 5.000 EURO betragen. Ab einem Streitwert von 5.001 EURO wäre das Landgericht zuständig.
Offensichtlich hat der Richter es gut mit den Anwälten gemeint und den höchstmöglichen Streitwert angesetzt.
Um die eigenen Rechtsanwaltsgebühren zu sparen, besteht allerdings in der .1. Instanz die Möglichkeit, sich selbst vor Gericht zu vertreten.

Davon ist allerdings abzuraten, da Gerichte die Eigenart haben, Formfehler, die Du in Unkenntnis der Zivilprozessordnung machst, zwar während der Verhandlung zu verschweigen, um diese dann im Nachhinein jedoch bei der Urteilsbegründung als ausschlaggeben für die gegen Dich gerichtete Urteilsbegründung aufzuführen.
Empathie und Hilfe ist von einem Richter während des Gerichtsprozesses nicht zu erwarten. Er wird seinen Informationsvorprung über die einzelen - manchmal spitzfindigen - Vorschiften zum Verfahrensverlauf ausnutzen und gegen Dich verwenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gegenstandswert ist vergleichbar mit dem Streitwert, danach werden Anwalts- und Gerichtskosten bemessen.

Aber wie können diese schon in der Erstinstanz so hoch sein? Sind das Kosten, die auf mich zukommen?

die sind deshalb so hoch, weil daraus die gebühren errechnet werden. je höher der streitwert, umso höher die gebühren, die dafür abgerechnet werden können. da dieser wert die abrechnungsgrundlage darstellt, sind sich bei der ermittlung des streitwertes alle parteien einig: der richter und die anwälte der prozessierenden (alles selbst schon erlebt).

wie sich aus dem streitwert die gebühren errechnen, wirst du sicher ergoogeln können. bezahlen muss sie in der regel der verlierer. bei einem vergleich wird geteilt.

annokrat

Schau Dir mal den Rentenbescheid Deines Vaters an. Möglicherweise wird hier der Gesamtbetrag zur Krankenversicherung ( Jahreszahlung ) als Berechnungswert genommen.