Gerichtsbeschluss ,wann Rechtskraft?

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Gegen den Beschluss kann gemäß § 300 Abs. 3 InsO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Wenn diese Frist vestreicht, ist er rechtskräftig.

Der Beschluss kann allerdings gemäß § 303 InsO innerhalb von einem Jahr nach Rechtkraft der Erteilung der Restschuldbefreiung widerrufen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Du Deine Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hast.

Das steht auf dem Gerichtsbeschluss drauf

ratatoesk  12.06.2018, 16:28

Pssst! ;O)

Bea1303 
Fragesteller
 12.06.2018, 16:28

Da steht leider nur: zu ihrer Anfrage wird mitgeteilt,dass die Abtretungsfrist mit Rechtskraft des Beschlusses vom 24.05.2018 endet. Diese wird ihnen gesondert mitgeteilt. Ich bin seit 15.04. nach 3 Jahren aus der Insolvenz und bis zum heutigen Tag wird immer noch Lohn gepfändet. Auch hat die Insolvenzverwalterin immer wieder Anrufe meinerseits abgeblockt und insgesamt 60% von den Pfändungen einbehalten. Normalerweise darf sie jedoch nur 40% behalten. Dann hatte ich für die Abschluss Zahlung ganz plötzlich eine andere IBAN und das Geld , immerhin fast 4000 Euro kam zurück. Auf Nachfrage war sie sich aber keiner Schuld bewusst. Im Gegenteil sie machte mir noch klar,dass ich mich aber jetzt endlich Mal beeilen sollte ,da die Zeit für die Restschulbefreiung knapp wäre.