Gegen Beschluss vom Amtsgericht zum Unterhalt vorgehen

7 Antworten

klingt nach einstweiliger Anordnung. Die sofortige Beschwerde (§567 ZPO) sollte innerhalb von zwei Wochen möglich sein, was meist in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht angegeben wird.

Sofern Beschluss ohne Anhörung getroffen wurde, kann auch ein antrag auf erneute Entscheidung nach mündlicher Anhörung gestellt werden (§54 FamFG).

Geh mit deinem Beschluss zu  einem Rechtsanwalt, vielleicht findet der noch eine Möglichkeit.

Gegen einen Beschluß des Amtsgericht kannst Du nicht vorgehen.

der Beschluss ist mit Rechtsmittel nicht anfechtbar !!

Man kann eine Beschwerde einlegen. Sie sollte begründet sein.