Rechtsanwalt Ratenzahlung zu hoch

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Geh zu einer Schuldnerberatung. Gibt es in jeder Stadt und ist bei Google einfach zu finden. Der Berater wird dann mit dem gegnerischen Anwalt verhandeln. Er wird dem Gegenanwalt darlegen, dass Du aufgrund der Einkommenssituation unmöglich Raten von 1000 Euro im Monat zahlen kannst. Er wird des weiteren ausführen, dass der Gegenseite auch nicht damit geholfen sein wird, wenn sie die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert oder aber per Gerichtsurteil bestätigen lässt. Denn vermutlich liegt Dein Einkommen entweder unter dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag (ca. 1.000 Euro für eine alleinstehende Person) oder nur knapp darüber. Die Gegenseite müsste also erst einmal aufwändige Gerichtskosten vorstrecken und hätte immer noch nichts gewonnen. Wenn Du Dir von Deiner Bank ein Pfändungsschutzkonto einrichten lässt, dann sind 1.000 Euro monatlich pfändungsfrei, da kann die Gegenseite nicht dran. Wenn Du die Vermögensauskunft ableisten musst, ist denen damit auch nicht weiter geholfen.

Der Berater wird dann einen Einigungsvorschlag ausarbeiten und eine Ratenzahlungsvereinbarung vorschlagen, die Deinen Möglichkeiten noch entspricht. Wenn der Gegenanwalt nicht ganz dämlich ist, wird er seinem Mandanten empfehlen, das anzunehmen - denn wenn die sich ganz stur stellen, kann die Sache nämlich so ausgehen, dass sie gar kein Geld sehen. Gegenanwälte sind erfahrungsgemäß verhandlungsbereiter, wenn ein Schuldnerberater an der Sache dran ist. Der Berater kann auch verhindern, dass Dir überzogene Nebenkosten (überhöhte Anwaltsgebühren, Zinsforderungen) aufgelastet werden.

Geh einfach mal auf www.upik.de und suche nach dem Anwalt seiner D U N S Nummer. Wenn er dort eingetragen ist, ist er nur ein privatrechtlich handelndes Unternehmen. Also nach Zivielrecht hat er dir nur ein Angebot geschickt.

Angel941  15.09.2013, 13:19

Dann anworte mit folgendem Akzeptanz-Schreiben: http://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2013/05/muster-akzeptanz.pdf

Punkt 1. zur Akzeptanz müsste geändert werden z. B.:

  1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Berufsausführung und den damit verbundenen Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

weiter unten im Text

Zitat: Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen - und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind

Hier wären die Worte Behörden/Amt durch das Wort Kanzlei zu ersetzen.

PatrickLassan  22.01.2014, 20:14
@Angel941

Wenn er dort eingetragen ist, ist er nur ein privatrechtlich handelndes Unternehmen.

Was soll ein Rechtsanwalt denn sonst sein? Rechtsanwälte sind zwar Organe der Rechtspflege, aber freiberuflich tätig. Dein Musterschreiben löst bei einem Jurist höchstens Heiterkeit aus, gefolgt von einem gezielten Wurf in den Papierkorb.

Ich würde nochmal ein Schreiben machen und erklären, warum du diese Ratenzahlung nicht eingehen kannst. Ich würde einen Betrag anbieten, den du auch einhalten kannst. Sollte der Rechtsanwalt nicht darauf eingehen, dann würde ich abwarten bis es nur nächsten Instanz geht, das kostet zwar ein bisschen, aber dann wirst du eine niedrigere Ratenzahlung erreichen.

helmetz1980 
Fragesteller
 15.09.2013, 13:02

Aber würde es dann nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen?? Nächste Instanz wäre ja Gericht!!! Und warum werde ich dann eine niedrigere Zahlung erreichen? Danke dir!!

Lucy41  15.09.2013, 13:16
@helmetz1980

Ich weiß nur das man dann von einem Gerichtsvollzieher eine Zahlungsaufforderung bekommt, zum Gericht muss man selbst dann nicht. Ein Gerichtsvollzieher möchte natürlich, das das Geld bezahlt wird. Dabei ist es entscheidend was du für ein monatliches Einkommen hast. Also wenn du monatlich nur 400 Euro zur Verfügung hättest und du würdest dich bereiterklären 20 € zu zahlen. geht der Gerichtsvollzieher darauf ein. Aber billiger wäre es auf alle Fälle mit dem Rechtsanwalt eine vernünftige Lösung zu finden. Wenn man deutlich erklärt das man zahlen möchte, aber nicht in der Höhe zahlen kann, kann es auch sein das der Rechtsanwalt doch noch darauf eingeht.

Hallo Helmetz1980 ,

grundlegend müsste erst einmal die Frage geklärt werden , warum Dein Gläubiger überhaupt einen Anwalt eingeschaltet hat, wenn Du schon schreibst, daß Du EUR 4000.- Schulden bei ihm hast. Liegt hier bereits ein Vertrag vor, in dem Du Dich bereiterklärt hast, monatlich EUR 1000.- zu zahlen ( ggf. mit Klausel das eine Fälligkeit der Gesamtsumme bei Nichtzahlung sofort zu leisten wäre ), so wäre diese Forderung erst einmal legitim und könnte nicht ohne weiteres durch eine geringer Ratenzahlung ( hier gehört ja z.B auch eine Neuberechnung der Verzinsung etc. zu ) geregelt werden .

Liegt kein Vertrag vor mit einer eindeutigen Nennung der Zahlungsweise vor -Du hast lediglich dafür unterschrieben, oder unter Zeugen die EUR 4000.- erhalten , so wäre die Forderung nun unverhältnismäßig, da Du nicht im Rahmen Deines Einkommens dafür aufkommen könntest. Hier würde wohl auch ein Richter - falls es zu einer Klageschrift kommt abwegen, was Dir möglich wäre zu zahlen.

Von daher bitte ersteinmal klären, welche Ausgangsbasis bei Dir vorliegt.