Hallo ich hab ein Brief vom Amtsgericht bekommen 2000€ zahlen wegen Schulden bei einem Onlineshop lassen die sich auf Ratenzahlung ein kommt man ins Gefängnis?

5 Antworten

Die Antworten hier sind leider etwas eigenartig und helfen dir nicht.

Zunächst einmal ist es wichtig, was exakt du bekommen hast. Also ob es eine Klageerhebung ist oder "nur" ein Mahnbescheid.

Die Forderung selbst sind offenbar korrekt. Jedenfalls denke ich das mal zwischen den Zeilen raus zu lesen, dass du weißt, worum es geht und dass du wirklich bestellt hast.

Schaue bitte ganz genau auf die Gebühren. EOS trickst verdammt gerne. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise, dass EOS für konzerninterne Forderungen (Otto Versand, Schwab und wie sie alle heißen) exakt 0,00€ gebühren fordern darf. Sie fordern trotzdem und hoffen, dass du dich nicht wehrst.

Das Vorgehen hängt stark davon ab, ob sie dich bei den Gebühren übervorteilen oder nicht.

Die Empfehlung hier einfach mit dem Inkasso zu verhandeln oder sogar anzurufen sind leider völlig daneben. Aus drei Gründen:

  1. Wenn man verhandelt, dass ausschließlich schriftlich. Denn zum einen wird man am Telefon gerne so unter Druck gesetzt, dass man viel zu viele Zugeständnisse macht und zum anderen hat man schriftlich etwas an der Hand.
  2. Schuldeingeständnisse NIE unterschreiben. Wenn die schon per Gericht titulieren lassen, brauchen die so etwas nicht. Meist wirst du mit einem Schuldeingeständnis kräftig zusätzlich um Geld erleichtert. Das muss nicht sein.
  3. Inkassos fordern massive Gebühren, wenn sie eine Rateneinigung erlauben. Sie diktieren dir das. Eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher für bis zu 12 Monate ist DEUTLICH günstiger für dich.

Schreibe bitte mal, was da alles an gebühren drin steht in der Klageschrift bzw. im Mahnbescheid. Und wer der Ursprungsgläubiger ist. Dann kann man mehr dazu sagen.

Ansonsten: Wegen Schulden kommt man NIE ins Gefängnis. Sollte eine Vermögensauskunft verlangt werden, gibt man die ab und fertig ist es. Alles andere ist Blödsinn. Solltest du eingekauft haben obwohl du Pleite bist, liegt ggf. Eingehungsbetrug vor. Dann könnte man am Ende deswegen eine Strafe erhalten. Dazu müsste es aber erst mal angezeigt werden. Solange sich Polizei/Staatsanwaltschaft nicht bei dir melden, passiert da nichts.

Gib mal infos zu den Gebühren im Mahnbescheid.Oft lohnt sich ein Teil Widerspruch denn EOS trickst gerne bei den Gebühren bzw spekuliert auf Unkenntnis. Dies ist leider erlaubt.

Wann kam der MB ? Bestehen noch andere Schulden und falls ja tituliert ?

Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis.

Ausnahmen sind Geldstrafen mit Ersatzstrafen (Haft)

Das können wir leider nicht wissen. Am besten fragst du bei diesem Onlineshop nach. Einige bieten in so einem Fall eine Ratenzahlung an (+ Zinsen).

Ok Danke bei dem Onlineshop selber oder beim Amtsgericht?

Ich würde sicherheitshalber beide anrufen. Ich drück dir die Daumen!

In so einem Fall ist doch sowieso schon der Gerichtsvollzieher zuständig. Der Gerichtsvollzieher wird sich über jedes Geld freuen, also wird er auch dankend eine Ratenzahlung annehmen.

Das was du bekommen hast, ist entweder ein Mahnbescheid oder schon ein Vollstreckungsbescheid.

Wenn du den Mahnbescheid nicht auf einmal zahlen kannst, kommt automatisch der Titel und du hast dann 30 Jahr lang Zeit, das Geld zu bezahlen.

Es wird dann dein Konto gepfändet und es werden Gegenstände gepfändet.

Immer wenn du etwas Geld übrig hast, kannst du es dem Gerichtsvollzieher geben.

Ich habe ein Mahnbescheid bekommen kann ich mit dem Inkasso dient (EOS ) eine Ratenzahlung vereinbaren ohne das mein Konto gepfändet wird ?

@Evyey

Niemals mit Inkassobüros Ratenzahlungen vereinbaren!

Wenn du einen Mahnbescheid bekommen hast, ist es meist schon zu spät.

Du musst ja vorher schon etliche Brief von diesem Inkassobüro bekommen haben. Du hattest vermutlich lange genug Zeit, um eine Ratenzahlung mit dem Inkassodienst zu vereinbaren.

Jetzt ist es zu spät. Die wollten halt ihr Geld und haben jetzt einen gerichtlichen Titel beantragt. Mit dem Titel kann das Geld eingetrieben werden.

Entweder du legst Widerspruch ein und riskierst noch mehr kosten, oder du wartest, bis der Gerichtsvollzieher bei dir vor der Tür steht.

Du kannst auch einfach ein P-Konto einrichten! Das Geld kann dann erst vom Konto eingezogen werden, wenn mehr als 1070€ drauf sind.

@colagreen
Wenn du einen Mahnbescheid bekommen hast, ist es meist schon zu spät.

Nö.

Der MB ist das erste rechtlich wirklich relevante Schreiben. Diesem kann man mit einem Kreuzchen widersprechen.

Dass bei einer berechtigten Forderung dies zumeist zur Klage führt, steht auf einem anderen Blatt.

Man muss halt schauen ob die Forderung berechtigt ist. Evtl. auch nur teilweise.

@colagreen

@colagreen : bei MB ist noch nicht tituliert. Der Forderungsinhaber muss erst den VB auf den Weg geben.

Setze dich mit den in Verbindung. Es ist noch nicht zu spät. Die lassen sich auch drauf ein , weil die wissen das sonst leer ausgehen können. Desweiteren ist ein PKonto bis 1133 Euro geschützt.