Rechts vor Links unklar?

9 Antworten

Explizit nicht, das fällt dann wohl unter §1 StVO, wonach sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, daß er keinen anderen übermäßig behindert. Müßte der von rechts Kommende seine Fahrgeschwindigkeit drosseln um einen Unfall zu vermeiden, hätte man nicht fahren dürfen. Dieses abzuschätzen obliegt jedem einzelnen - im Zweifel ist es aber besser das andere Fahrzeug passieren zu lassen, als eine kritische Situation entstehen zu lassen.

Eine Regelung gibt es nicht. Es ist Ermessenssache. Klappt nur nicht immer - ebenso wenig wie die Entscheidung, wo denn jetzt Rechts ist.

Solange du über die Kreuzung kommst, ohne dass der von rechts kommende bevorrechtige in irgendeiner weise behindert oder gefährdet wird, kannst du fahren.

Wenn der von rechts kommende also weit genug weg ist, sodass es ihn nicht im geringsten beeinträchtigt wenn du über die Kreuzung fährst, kannst du rüber.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Diese Regelung steht schon ganz zu Beginn in §1 der StVO:

"(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Weiterhin heißt es noch in §8:

"Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird."

Wenn ein Fahrzeug also noch meilenweit entfernt ist und ich - trotz rechts vor links - die Kreuzung überfahren kann, dann habe ich niemanden behindert und darf das tun.

Der der von rechts kommt hat Vorfahrt, das ist genauso als würdest du bei dir ein Vorfahrtsschild haben, da wartest du ja auch nicht bis einer aus Hintertupfing losfährt. :)