Rechtliche Lage zu Musik in Mietwohnung?


20.04.2020, 19:46

Kann ich gekündigt werden, mit den oben genannten Einhaltungen?

4 Antworten

Ganz einfach die Rechtslage:

Das Haus ist also hellhörig und du selber weißt das ganz genau. Du hast auch tagsüber deine Nachbarn nicht zu belästigen ! Wenn du denen aber deine Musik aufzwingst und diese sich dadurch belästigt fühlen, können die Nachbarn auf dem Rechtsweg gegen dich vorgehen, was in Folge zur Kündigung deines VM führen wird !

Auf die genaue Dezibelzahl kommt es gerade auch weil es ein hellhörige Haus ist nicht an. Hier zählt der tatsächliche Grad der Belästigung. Zimmerlautstärke wäre normal, realistisch und unproblematisch. Willst du laut hören, dann nur mit Kopfhörer !

Belästigst du deine Nachbarn mit überlautem Abspielen/Hören von Musik, also weit mehr als Zimmerlautstärke, sage ich dir Mal genau, wie ICH gegen dich vorgehen würde (und deine Nachbarn könnten das ebenso, wenn sie nicht allzu dumm sind !).

1. 1x würde ich dich persönlich mündlich auffordern (nicht bitten !) deine laute Musik ab sofort auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und ergänzend hinzufügen, dass ich mich gestört/belästigt fühle. Dabei wäre mein Tonfall bestimmend, aber noch nicht unfreundlich.

2a. Falls 1. unbeachtet bleibt: Ab sofort würde ich 1 genaues Lärmprotokoll führen.

2b. Bei nächster Gelegenheit würde ich 2 Zeugen (können auch Nachbarn sein) bitten mir das Lärmprotokoll zu bestätigen/abzuzeichnen (> gemeinsame Hörprobe).

3. Ca. 2 Wochen nach 1. würde ich meinen RA mandatieren dir 1 Unterlassungserklärung zuzusenden.

4. Ca. 5 Wochen nach 1. würdest du diese strafbewehrte (je Zuwiderhandlung 1.500€) Unterlassungs-Erklärung mit normaler Briefpost erhalten und hättest diese unterschrieben an meinen RA innerhalb von ca. 1 Woche zurückzusenden zzgl. der Kosten iHv. 136,39€ für den RA.

5. Reagierst du dann nicht auf 4. (wie tatsächlich genau so gerade mein eigener Wohnungsnachbar) würde ich meinen RA mit der UNTERLASSUNGS-KLAGE am örtlichen AG gegen dich beauftragen (soweit gerade auch der Stand gegen meinen Nachbarn, also Klage anhängig !).

6. Ca. 2 bis 3 Monate nach 1. würdest du die Unterlassungsklageschrift vom AG erhalten. Und zwar mit der Aufforderung zur Erwiderung/Stellungnahme/Verteidigung !

7. Reagierst du erneut nicht, wird trotzdem ein Verhandlungstermin bestimmt. Erscheinst du nicht zu der Gerichtsverhandlung ergeht 1 Versäumnis-Urteil (ist von meinem RA - wie üblich - auch gleich hilfsweise mitbeantragt) gegen dich ! ALLE Kosten trägst du. Falls SoziEmpfänger zieht dir die Gerichtskasse bis zur vollständigen Begleichung alles in Höhe von 10% von deiner 432€-SoziGrundsicherungsAuszahlung direkt an der Quelle ab. Auch Beugehaft ist möglich. Mit dem Urteil in der Tasche würde ich deinen VM leicht dazu bringen (zur Not auch wieder auf dem Rechtsweg), dich zu kündigen (wegen fortwährendem Hausfriedensbruch).

...zurück zu dir, DEINE WAHL:

Nachbarn vorsätzlich STÖREN und vmtl. TEUER dafür bezahlen inkl. Rausschmiss

oder

doch besser ganz normal gegenseitig RESPEKTIEREN und weiter dort wohnen dürfen.

...Ich habe mir die Zeit genommen, um dir ganz ehrlich und deutlich aufzuzeigen wie hoch du POKERST !

Fast vergessen: Polizei ermahnt nur zur Ruhe, mehr interessiert die da vorerst nicht. Rechtliche Schritte kommen von denen nicht ! Bei Strafanzeige geben die die Angelegenheit an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.

Das klingt so als ob du Rücksichtnahme nicht kennst und man dich nur mit Gesetzeskraft zu vernünftigem Handeln zwingen kann.

Felix200109 
Fragesteller
 20.04.2020, 19:50

Tut mir leid, aber wer seine Komplette Ruhe möchte, sollte in ein Haus ziehen und nicht in eine hellhörige Wohnung. So hart es auch klingen mag. Es ist auch nicht so, dass es jeden Tag stattfindet.

Waeller1966  20.04.2020, 19:52
@Felix200109

Kommt halt imemr drauf an wann und wie laut du die Musik an hast.

Du wohnst ja ebenso in einer hellhörigen Wohnung und weist das wenn du die Musik laut (?) drehst.

nanfxD  20.04.2020, 19:53
@Felix200109

ich kann auch sagen, wer laut Musik hören will soll in ein Eigenheim ziehen ;)

Felix200109 
Fragesteller
 20.04.2020, 19:54
@Waeller1966

Wie gesagt, es ging mir jetzt erstmal nur darum, wie die Rechtslage aussieht mit eindeutigen und nicht subjektiven Werten.

Waeller1966  20.04.2020, 19:55
@Felix200109

Wenn schon die Polizei da war (?) und dich gebeten hat die Musik leiser zu machen war es auch in deren Empfinden zu laut.

Denk mal drüber nach.

Felix200109 
Fragesteller
 20.04.2020, 19:56
@Waeller1966

Die Polizei war nicht da, das war nur eine potentielle Frage.

Waeller1966  20.04.2020, 19:57
@Felix200109

Achso, deswegen auch mein (?)

Ich erkläre es dir mal.. solange die anderen es hören und du denen auf den Sack gehst ist es nicht in Ordnung und kann zum rausschmiss führen.

Felix200109 
Fragesteller
 20.04.2020, 20:02

Kann es zu einem Rausschmiss führen, wenn keine Dokumentation davon vorliegt? Also das quasi nur Unterstellungen mit Aussage gegen Aussage sind?

nanfxD  20.04.2020, 20:05
@Felix200109

Wenn wird ein Lärmprotokoll etc. erstellt werden. Dann ne Abmahnung etc.

Felix200109 
Fragesteller
 20.04.2020, 20:07
@nanfxD

Und dieses muss vom Ordnungsamt erstellt werden, oder von wem? Der Vermieter wohnt nicht in unserem Ort.

nanfxD  20.04.2020, 20:17
@Felix200109

Normalerweise machen es die Bewohner etc. genaue Kenntnisse hab ich auch nicht.

Wie wäre es denn einen Kopfhörer zu benutzen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung