rechtliche Frage: Sonderumlage bei Eigentumswohnung
Hallo erst mal!
Wir haben am 08.12.2011 eine Wohnung gekauft (Kaufvertrag unterschrieben) & nach Vertrag offiziell am 01.03.2011 diese in Besitz übernommen(Tatsächlich laut Übergabeprotokoll fand es erst am 03.03.2011 statt). Im November 2011 haben wir dann eine Zahlungsaufforderung von der Verwaltung bekommen, laut deren wir für eine Sonderumlage aufkommen müssen. Diese wurde am 10.11.2010 auf der Wo-Eig-Versammlung beschlossen und wurde zum 01.03.2011 fällig. Da unsere Verwaltung äußerst arbeitsscheu ist, wurde die Niederschrift der Beschlüsse dieser Versammlung erst lange nach Kauf der Wohnung verschickt. Wir haben sie erst vor paar Tagen bekommen. Außerdem wurde dieser Beschlüss nirgends vor Vertragsabschluss erwähnt, obwohl der Verkäufer und die Verwaltung danach gefragt wurden. Laut Vertrag " von der Übergabe an gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Käufer über. Die Ansprüche öffentlicher & privater Versorgungsunternehmen übernimmt der Käufer ebenfalls ab Übergabe. Sämtliche Erschließungs- &sonstige Anliegerbeiträge werden unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahmen ab sofort vom Käufer bezahlt, soweit diese von der Gemeinde beim Verkäufer noch nicht angefordert sind. Der Verkäufer versichert, dass Zahlungsrückstände aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden nicht bestehen." Außerdem laut Verwalterin (im September 2011 in der letzten Versammlung): "die Sanierungsarbeiten können nicht ausgeführt werden, solange alle Eigentümer diese Sonderumlage nicht bezahlt haben." Die entsprechenden Arbeiten wurden aber schon im August 2011 durchgeführt. Wer muss in diesem Fall rechtlich gesehen zahlen? Darf die Verwaltung mit Zahlungsaufforderungen so lange warten? Wer kann helfen?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.
P.S.: Übrigens die Niederschrift der Beschlüsse der letzten Versammlung, diese fand Anfang September statt, haben wir immer noch nicht bekommen. Ist es normal? Entschuldigung für so viel Text.
4 Antworten
Derjenige ist zahlungspflichtig, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit (hier also 01.03.) grundbuchamtlich eingetragener WEer ist, und zwar als Eigentümer in Abt. I (nicht die Eintragung in der zweiten Abteilung 'Auflassungsvormerkung).
Das die Protokolle der letzten ETV erst vor kurzem versandt wurden bzw. noch gar nicht, ist schlampige, nachlässige Arbeit, keine Frage - aber weshalb habt Ihr dann keine Einsicht in die vom Verwalter zu führende Beschlußsammlung getätigt? Dieses Versäumnis werdet Ihr Euch wohl oder übel selbst anlasten müssen.
Sollte der Verwalter diese Beschlußsammlung nachweislich nicht führen, stellt dies einen Grund zur ao. Abberufung dar.
lt. Gesetz muss ein protokoll geschrieben werden. Verschickt werden muss es nicht,aber die meisten Verwalter senden es trotzdem an die ET. Evt. ist das bei euch so.
Sämtliche Erschließungs- &sonstige Anliegerbeiträge werden unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahmen ab sofort vom Käufer bezahlt, soweit diese von der Gemeinde beim Verkäufer noch nicht angefordert sind.
Was hat das mit der Sonderumlage zu tun.
Wenn es nicht im Kaufvertrag geregelt ist und die Fälligkeit der Sonderumlage nach dem Nutzen-Lastenwechsel ist, wäre es Eure Sache, wenn der Beschluss vor Kaufvertragsabschluss war. Ist nicht ganz einfach, von den Reihenfolgen, zum Glück ist es eine kleine Summe.
Um der Anerkennung einer Rechtspflicht zu entgehen, imformiere den Verkäufer und fordere die Sonderumlage pro forma zurück. Dann stellst Du zumindest Deine Position dar.
Du müsstest nachlesen in der Teilungserklärung und/oder dem WEG was die Protokolle angeht. Wir haben das schon so wie bei dir, aber auch schon viel schneller erlebt. Du wirst die Umlage bezahlen müssen, kannst aber evtl. den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung verklagen.
Danke für die Antwort
Verklagen lohnt sich nicht wirklich. Es sind nur 140 € zu zahlen. Bloß wenn man in so einem Fall ein mal zahlt, kommt immer wieder was.
Danke nochmal.