Formular beim Autohandel?
Darf ein Autohändler bei der Übergabe ein Formular erstellen, wo alles angegeben ist, was funktioniert und was nicht, und in Endeffekt der Käufer und Verkäufer es unterschreiben? Damit man sich beispielsweise vor Gericht schützen kann wegen der Gewährleistung?
8 Antworten
Darf ein Autohändler ....
Im Rahmen der Vertragsfreiheit darf er das und es spricht auch kein Gesetz dagegen.
..eben. Das Übergabeprotokoll wird ja von beiden abgezeichnet und ist daher ein prima Beweismittel, in welchem Zustand das Auto übergeben wurde.
Du meinst ein Übergabeprotokoll.
Sowas gibt es, aber in der Regel ist eine Beschreibung des Autos und evtl. vorhandene Mängel im Kaufvertrag enthalten, den beide Vertragspartnewr unterzeichnen.
Darf man das auch vor Gericht benutzen?
Warum denn nicht?
Ja, das darf er. Nennt sich Übergabeprotokoll und wird von beiden Seiten zusätzlich zum schriftlichen Kaufvertrag unterschrieben. Ist gleichzeitig auch eine Absicherung für Käufer und Verkäufer. Schliesst auch den gesetzlichen Gewährleistungsanspuch nicht aus.
Grundsätzlich ja. Dabei wird im Grunde nur der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert.
Ich halte dies sogar für richtig, da durch die Dokumentation Fakten festgehalten werden und somit Streitigkeiten vorgebeugt wird.
Logisch kann man das machen. Macht ja auch Sinn alles vertraglich festzuhalten.
Es gehören ja auch immer zwei Beteiligte dazu.