Eigentümerversammlung und Sonderumlage

5 Antworten

Ordnungsgemäß sieht anders aus.

  1. Der Gegenstand der Beschlussfassung muss in der Tagesordnung hinreichend bestimmt sein, also der Umfang der Beschlussfassung erkennbar sein. Hier hat der Verwalter bereits einen Fehler begangen, weil er entgegen der Vorabsprache nicht Teilrenovierung der Fassade, sondern Fassadenrenovierung auf die Tagesordung gesetzt hat.
  2. Ordnungsgemäß wäre die Tagesordnung dann gewesen, wenn er die Kosten beziffert hätte, so dass für den Eigentümer erkennbar gewesen wäre, dass hierfür die Rücklage nicht ausreichend sein könnte, also mit einer Sonderumlage zu rechnen war.
  3. Ordnungsgemäß ist es auch, wenn in der Tagesordnung die Finanzierung einer Massnahme mit beinhaltet oder besser noch als eigener Tagesordnungspunkt dargestellt wird.

Dennoch sind dies alles keine ausreichenden Gründe, den Beschluss erfolgreich anzufechten. Denn mit der Überschrift Fassadenrenovierung hätte man damit rechnen können, dass die gesamte Fassade renoviert wird, insofern der dann getätigte Beschluss zumindest nicht überraschend war. Bestenfalls war die Bezeichnung des Gegenstands der Beschlussfassung "Fassadenrenovierung" zumindest für diejenigen Überraschend, mit welchen die Vorabsprache getroffen wurde. Das jedoch ist kein Anfechtungsgrund.

Die Punkte 2 und 3 sind ebenfalls keine Anfechtungsgründe, weil es logisch ist, dass wenn eine Massnahme beschlossen wird, diese auch zu finanzieren ist. Die Frage ob die Rücklage hierfür ausreicht oder eben noch zusätzlich eine Sonderumlage zu beschließen ist, war zwar angesichts der Vorgespräche nicht zu erwarten, jedoch angesichts der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes auch nicht überraschend.

Fazit: Natürlich kannst du jeden Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer anfechten. Allerdings wirst du in diesem Fall wohl keinen Erfolg haben.

Mein Rat: Wenn solche Massnahmen auf der Tagesordnung stehen, solltest du in jedem Fall auf die Versammlung gehen, damit du die Abstimmung mit Wortbeiträgen zu deinen Gunsten beeinflussen kannst. Und wenn du schon Vollmacht erteilst, dann in solchen Fällen nicht an einen, der von Amts wegen zur Neutralität verpflichtet ist, sondern an jemanden, der deine Sichtweise teilt und auch dafür eintritt.

globe987 
Fragesteller
 20.12.2014, 12:12

Danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort! Ich wäre ja gern hingegangen - leider war ich beruflich verhindert...

da du den genauen Beschlusstext nicht widergibst können wir hier auch nur spekulieren. Grundsätzlich können die Eigentümer im Zuge der Fassadensanierung auch eine Sonderumlage beschließen. Es kann ja sein, dass die Rücklage nicht ausreicht. Die kleine Höhe von 1.000,- spricht für diese Vorgehensweise. Da du nicht schreibst, das die 1.000,- dein Anteil ist vermute ich, es ist der Gesamtaufwand.

Natürlich dürfen nur über Top´s abgestimmt werden, aber auch hier kommt es auf die genaue Formulierung an. Die meisten Verwalter setzen nicht nur die Fassadensanierung auf den Top, sondern auch dessen Finanzierung.

globe987 
Fragesteller
 19.12.2014, 16:58

Danke für Deine Antwort! Das habe ich wirklich vergessen: es sollen 1000€ pro Wohneinheit sein!

Wenn in der Einladung nur "Fassadenrenovierung" steht, dann ist doch alles offen. Dann kann diese Renovierung verschoben werden und in einem Jahr nochmals angesprochen werden, aber genauso kann sie demnächst stattfinden. Darüber hinaus ist es wohl klar, dass auch über die finanzielle Lage gesprochen wird. Wenn sich dann herausstellt, dass eine Sonderumlage nötig ist, dann wird auch diese durchgeführt.

globe987 
Fragesteller
 17.12.2014, 18:29

Danke für die Antwort! Trotzdem hilft sie mir nicht wirklich! Das Problem ist dieses: Ich habe mal gehört, dass über eine Sonderumlage, die nicht in auf der Tagesordnung erwähnt war nur dann "spontan" entschieden werden darf, wenn ein dringender Fall besteht, der schnellstmöglichst bearbeitet werden muss. In unserem Fall sind die Arbeiten für das 3. Quartal 2015 geplant. Das ist ja dann kein dringender Notfall... Oder liege ich hier falsch?

Allexandra0809  17.12.2014, 18:31
@globe987

Ich nehme an, Du bist mit der Sonderumlage nicht einverstanden, sonst wäre es Dir ja wohl egal.

Auch bei uns stand mal ein größerer Betrag an, der ziemlich kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Am Schluss wurde eine Sonderumlage vereinbart, allerdings haben sich 3 Familien gemeldet, die nicht alles auf einmal zahlen konnten. Somit wurde vereinbart, dass der Betrag in 3 Raten bezahlt wurde.

Eine Famllie war dagegen, aber das war normal. Trotzdem wurde alles so ausgeführt, wie die meisten wollten.

globe987 
Fragesteller
 17.12.2014, 18:59
@Allexandra0809

Mir wäre eine Lösung ohne Sonderumlage natürlich lieber als mit. Ich habe einfach das Gefühl, dass eine kleine Gruppe von Eigentümern ihren Willen mit aller Gewalt durchsetzen will und dass die Hausverwaltung eventuell fehlerhaft gearbeitet hat, da eine solche Abstimmung eventuell nicht Rechtens war. Da nur eine kleine Gruppe Eigentümer bei der Versammlung anwesend war und ich im Vorfeld keine Ahnung hatte, dass eine Sonderumlage zur Diskussion stehen könnte, sehe ich mich (zusammen mit 2 anderen Parteien) hier einfach übergangen und überrumpelt! Beides ist nicht in meinem/unserem Sinne. Deswegen möchte ich einfach eine Handhabung haben, wie ich meine Einwände einbringen kann!

Also, eine Sonderumlage halte ich hier für nicht ordnungsgemäß und dieser Beschluß sollte dann auch angefochten werden binnen der gesetzlichen FRIST von einem Monat. Es steht die Summe der Reparatur überhaupt nicht fest, somit kann der Anteil des einzelnen ET gar nicht festgesetzt werden. Zudem gibt es ja den Wirtschaftsplan für 2015. Auch darin könnten die Kosten eingebunden werden. Nachgefragt werden sollte auch, warum solche Maßnahmen nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage abgewickelt wird. Viel Glück und rüge ggf. auch die Fälligkeit der Leistung. Meist ja erst nach Eingang der Rechnung..

Unter den angegebenen Tagesordnungspunkten lautete einer "Fassadenrenovierung"


Jetzt habe ich erfahren, dass die Eigentümerversammlung die Renovierung der gesamten Fassade beschlossen hat und dazu auch eine Sonderumlage in Höhe von 1000€.


Darf eine Sonderumlage beschlossen werden, ohne in der Tagesordnung (Einladung) erwähnt zu sein

Muß man Ihre Frage verstehen!?!

globe987 
Fragesteller
 18.12.2014, 18:56

Die Anderen Antwortschreiber haben sie wohl verstanden! ;-) Alles im Zusammenhang lesen und nicht Stückweise zusammensetzen! ;-)

schelm1  19.12.2014, 11:22
@globe987

Fakt ist, dass der Beschlußpunkt erwähnt war; folglich kann über die Finanzierungsquelle (Entnahme aus den Rücklagen oder Sonderumlage) auch beschlossen werden.

Ob andere da was falsch interpretieren, ist nicht meine Sache.