Recht: Was ist eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft?

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Nicht nur bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften wird das Einkommen des Partners angerechnet. Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften und nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften ist dies der Fall.

Bei der Einstehensgemeinschaft handelt es sich um einen Sonderfall der Bedarfsgemeinschaft. Es geht um Personen, die weder verwandt noch verheirat sind aber dennoch in einer engen Partnerschaft leben und sich einen gemeinsamen Haushalt teilen, d.h. Einrichtungsgegenstände werden gemeinsam genutzt. Das Einkommen und Vermögen wird wie bei einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet. So kann das Einkommen des Partners den Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) zunichte machen!

Wie definiert der Gesetgeber die Einstehengemeinschaft? § 7 Abs. 5a SGB II besagt: Ein wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn die Partner 1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Bei HartzIV ist die Bedarfsgemeinschaft eine besondere Form der Einstehungsgemeinschaft. Aber sowas darf vom Amt nicht zwingend unterstellt werden.Die müssen das Gegenteil beweisen!

dass ist wenn mann und frau zusammenleben,aber nicht verheiratet sind.