Was kann ich tun, wenn das Jobcenter mir das Recht, einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I, zu stellen verweigert?

6 Antworten

1. Das Jobcenter hat Recht.

2. Es gibt genug andere Möglichkeiten, schnell an Geld zu kommen. 

a) einen Tagelöhnerjob ausüben oder generell einen Job machen, z. B. putzen gehen (Putzen werden IMMER gesucht), an der Tankstelle helfen, Autos waschen, Bauhelfer, Getränkemarkt, Regale auffüllen - solche Jobs gibt es IMMER und jeden Tag.

b) etwas verkaufen 

c) betteln

d) bei der Caritas nachfragen

e) sich einen Kredit bei der Bank holen

f) Eltern/Freunde/Verwandte etc. anpumpen

1. Jobcenter hat Recht, Begründung?

2. Danke, aber um Alternativen ging es mir hier mit nicht.

Du kannst ohne Widerworte alles beantragen, ob du es bekommst steht auf einem anderen Blatt.

Genehmigt werden wird es aber zu 98% nicht und du scheinst dein Hauptantrag noch nicht einmal abgegeben zu haben.

@herzilein35

Weil ich den Termin für den Hauptantrag erst am 07.10 abgeben darf! (vorher haben sie keine Zeit)

98%? Wie begründest du diese Aussage denn bitte?

herzilein35 und WIE kann ich das beantragen, wenn sie mir die schon die alleinige Antragsstellung verweigern

Dazu braucht man kein Termin. Den Antrag druckt man aus oder holt ihn ab, füllt ihn aus, geht zum Jobcenter und gibt ihn mit allen notwendigen Unterlagen ab. In den meisten Jobcentern kann man sogar eigenständig kopieren und das kostenlos

Ohne Hauptantrag keine Geldleistung.

Wie gesagt beantragen kannst du alles wad aber abgelehnt wird. Du eirst dir dein Geld borgen müssen

@herzilein35

"Du eirst dir dein Geld borgen müssen" Danke für den gut gemeinten Rat, aber darum geht's nicht in meiner Frage.

Nicht, wo ich Geld herbekomme, sondern was ich in dem konkret geschilderten Fall im Bezug aufs JOBCENTER machen kann.
Sprich, welche Möglichkeiten es dort gibt, und was zu tun ist, wenn sie es mündlich verweigern.

Schriftlich mit Eingangsbestätigung beantragen ist die Lösung, weiß ich jetzt.

Das Amt hat vieles gemacht was sie nicht dürfen gut  das Amt  hat vielleicht noch deine Akten nicht bearbeitet Aber es  hat dich mehrfach diskriminiert und rechtswidrig auf dich eingewirkt mit solchen Ämtern kann man nur eins machen den schärfsten Anwalt gegen das Amt beauftragen wen man den findet,Versuch mal den Umweg über die zuständige Regionaldirektion Bereich Beschwerdestelle.

2 Du kanst jeden antrag stellen den du wilst was anderes ist ob er bewilliegt wird das recht hats du.

3 Du must keinen Vorgedruckten Antrag stellen ein formloser Antrag den du zb Zuhause schreibst reicht auch aus. Solange unterschrift und datum  plus Adresse darauf sind.

4 Dir hätten sie zb ein kurzfristiges Darlehn anbieten könne damit du was zu beisen hast..

5 eine Maßnahme kann das jobcenter erst vorderen wen diese bewilligt worden ist wo mit du dann auch einen Anspruch auf  alg2 sofort hast.auch wen der noch bearbeitet wird.aber vor beginn der maß nahem sollte du den bewiliegungsbescheid haben.Und auch die Fahrtkosten.

Nicht alles zu dem them ist aktuell oder stimmt  so wie es geschriebn wird.

Deswegen  ist das sozilagesetz buch das Arbeitslosenforum/leider nicht immer aktuell  und die Broschüren die da findest  eine gute quelle. sdie du perfekt  zb auch gegen das amt nutzen kannst,.

Ganz einfach.

Stell einfach einen vollständigen Hauptantrag. Füge deinen sofortigen Vorschussantrag an und bleib so lange sitzen bis alles bearbeitet ist.

Perfekt auf den punkt gebracht! :)

Aber Sitzprotest naja ich weiß nicht so recht... vlt doch lieber die beiden Anträge faxen & am Eingang mit Bestätigung etc abgeben und dann zum Sozialgericht.

Die können doch gar nicht anders entscheiden.

Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur
Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann
der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach
pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

Erst muss geprüft werden, ob Du empfangsberechtigt bist.

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/42.html

Ich weiß!
Aber was bringt mir eine Prüfung auf einen Vorschuss, zu einem Zeitpunkt, an dem es für mich schon zu spät ist?

Sind die nicht verpflichtet, mich jetzt schon einen Vorschussantrag stellen zu lassen, damit sie meine Empfangsbrechtigung dann prüfen können?

ich kam auch immer mit allen Unterlagen dahin, Kontoauszüge etc aber das juckte keinen

"(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."

Es besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach.
Die steckten mich ja auch schon in eine Maßnahme und erläuterten mir ausdrücklich, dass mir die Leistungen gekürzt werden würden wenn ich dort nicht hingeh.

Auf welcher Grundlage zwingen die mich zu ner Maßnahme BEVOR mein  Termin zur Hauptantrageinreichung stattgefunden hat?

ach man.... ich weiß auch nicht mehr

"Allerdings bewirkt ein solcher Antrag beim Gericht die Zahlungspflicht des
Jobcenters erst ab dem Tag, an dem der Antrag beim Gericht gestellt wurde -
natürlich vorausgesetzt, das Gericht gibt diesem statt. Abweichend von einem
Antrag nach § 42 SGB I oder § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II muss dabei der Anspruch auf
ALG II dem Grunde nach nicht bereits bestehen, sondern vom Antragsteller nur
glaubhaft gemacht werden"

sprich, Kontoauszüge zeigen und grobe Daten passen (alter, erwebslosigkeit)  GLAUBHAFT machen sollte reichen

ey deine Antwort regt mich schon wieder auf bitte Google nochmal ich glaub du hast mir Quatsch erzählt