Zahlungseinstellung der Arbeitsagentur ohne Bescheid?

2 Antworten

Ohne Bescheid darf nichts eingestellt werden.

Nimm den aktuellen Kontoauszug, aus dem Deine Bedürftigkeit hervorgeht, und geh damit ins AA. Bestehe auf Barauszahlung.

Wenn Dir dem "Grunde" nach ALG 1 zusteht, muss es gezahlt werden - evt. als Vorschuß.

Ich war bereits vergangene Woche Freitag bei meinem Arbeitsamt und habe dort meine Bedürftigkeit dargelegt. Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich eine Vorschuss erhalten könnte. Als ich vor Ort war hat die Dame mich nur angelächelt und gemeint, solange der Sperrvermerk drin ist, könnte Sie nichts machen. Und ein Vorschuss ist nicht möglich, schon gar nicht hier, sie wären doch keine Bank... Ich habe dann darauf bestanden, dass mein Anliegen als besonders dringlich von der Abteilung behandelt wird. Jetzt warte ich seit mittlerweile 96 Stunden (Wochenende nicht mit einberechnet) und habe keine Aussage zu meinem Fall und wann ich mit Geld rechnen kann.

Wenn du einen Sperrvermerk hast, dann ist das Verhalten der AfA erstmal korrekt. Du solltest konkret nachfragen, wann Bescheide eingegangen sind. Evtl hast du da was an Post übersehen.