Eigentümer streicht das Haus ohne Ankündigung. Darf er uns eine Rechnung stellen?

13 Antworten

Wenn es mehrere Eigentümer gibt müssen solche Maßnahmen (die ja nicht zwingend sofort zur Werterhaltung nötig sind) in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Die Stimmenverteilung (z.B. pro Wohnung/pro Eigentümer/pro Quadratmeter) regelt die Teilungserklärung für das Gebäude bzw. die Gesetze im jeweiligen Bundesland.

Auch wenn ein Eigentümer ein Stimmenübergewicht hat (was hier ja gut möglich ist) muss der Beschluss in der Versammlung gefasst werden; die anderen müssen informiert werden und es muss ordentlich ausgeschrieben oder gezeigt werden, warum das beauftragte Unternehmen als preiswert angesehen wurde. Einfach so machen is nich.

In diesem Fall ist nur er und wir Eigentümer. (Was ich oben vielleicht nicht ganz verständlich erwähnt habe).

@Catlady94

Das habe ich schon verstanden. Ändert das irgendwas an meiner Antwort ?

@PunkExpert4

De jure nicht, de facto schon. Denn bei einer 7/8 Mehrheit ist jede WEG Versammlung ein Witz.

@FordPrefect

Woher willst du wissen nach welchem Schlüssel da die Stimmen verteilt sind ?

@PunkExpert4

Weil der TE nichts davon schreibt, dass hier eine abweichende Stimmverteilung vorläge, die nicht dem Eigentumsanteilen entspräche. Und wenn Eigentümer A 87,5% Anteile besitzt, wird er ganz sicher nicht genausoviele oder weniger Stinmen haben als Eigentümer B mit seinen 12,5%.

Das Haus nach zwei Jahren schon wieder zu streichen, dürfte eher überflüssig sein. Wenn das nicht mit euch abgesprochen war, braucht ihr dafür auch nichts zu zahlen.

Wenn ihr Eigentümer seid musste es in einer Versammlung der Eigentümer abgesprochen werden.....allerdings hab ich das halt auch schon erlebt,dass manche Eigentümer zu solchen Versammlungen nicht erscheinen ...aber danach natürlich über das sogenannte Protokoll informiert werden.

Ihr müsstet euch mit den anderen Mietern und Eigentümern zusammen tun und den Vermieter zu einem Gespräch bitten, wenn ihr die Situation entschärfen wollt, vielleicht lässt sich dann vieles klären.

Gibt es eigentlich eine Hausverwaltung ? Dann vielleicht mit dieser in Verbindung treten. 

Da deine Eltern auch Eigentümer sind, hätte der Vermieter das erneute Vorgehen schon mit deinen Eltern absprechen müssen. Bei Problemen mal mit einem Fachanwalt sprechen.

Genau das stört meine Eltern. Da das keineswegs abgesprochen war..

@Catlady94

Kann es sein das Deine Eltern den Beschluß der Eigentümerversammlung schlicht verpennt haben?

@anitari

Bei zwei Eigentümern ?

@anitari

Nein, die gab es gar nicht. Und wenn dann saß der Vermieter dort wohl alleine, da nur wir zwei Familien eigentümer sind

Es muss eine Einigung unter allen Eigentümern geben. Wenn er allein den Maler beauftragt hat, ohne Eure zustimmung, muss er auch allein die Rechnung zahlen. Und selbst wenn Ihr Euch einig seid und eine Firma beauftragt, seid Ihr nur anteilig in der Pflicht. In dem Fall würde ich sagen, zu einem Achtel.